1. Allgemeines

Für die Austragung der Spiele des Süddeutschen Wasserballpokals gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.

1.1 Hygienekonzept

Sollte innerhalb der Durchführung für den Spielbetrieb Wasserball im Süddeutschen Schwimm-Verband ein Hygienekonzept in Kraft treten, ist dies in seiner aktuellen Fassung vollumfänglich umzusetzen. Des Weiteren sind die Verordnungen der Länder / Landkreise / Städte / Kommunen und mögliche Hygienekonzepte der Badbetreiber zu beachten und umzusetzen. Festgestellte Verstöße gegen geltende Hygienekonzepte können durch den Disziplinarbeauftragten geahndet werden.

2. Spielmodus

Der Süddeutsche Wasserballpokal wird im Pokalsystem (KO-System) gemäß § 303 WB FT-WABA bis einschließlich des Viertelfinals in Einzelspielen ausgetragen. Die Halbfinalspiele, das Spiel um Platz 3 und das Finale werden in einer Endrunde ausgetragen. Sollte kein Ausrichter für die Endrunde gefunden werden, werden die Spiele als Einzelspiele ausgetragen. Der Süddeutsche Wasserballpokal dient der Ermittlung des Süddeutschen Pokalsiegers 2023 und den insgesamt vier Teilnehmern des SSV am DSV-Pokal 2024.

Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der vergangenen Saison der 2. Wasserballliga Süd 2022 mit Ausnahme des Aufsteigers in die Bundesliga Männer des DSV 2023 sowie die jeweils maximal vier gemeldeten Mannschaften der Landesverbände Bayern, Hessen und je vier Mannschaften aus der gemeinsamen Runde aus Baden-Württemberg und der gemeinsamen Runde aus Saarland-Südwest-Rheinland. Aus den Landesverbänden sind Meldungen von 2. Mannschaften eines Vereins zulässig. Zudem sind die Absteiger aus der Bundesliga-Saison 2022 teilnahmeberechtigt.

Die Spiele werden in Pokalrunden aufgeteilt und ausgelost. Die jeweils zuerst ausgeloste Mannschaft hat das Vorrecht zur Ausrichtung. In den ersten beiden Runden hat jedoch die jeweils aktuell niedrigklassigere Mannschaft das Vorrecht zur Ausrichtung, sofern sie ein Spielfeld mit den vorgeschriebenen Maßen anbieten kann. Die Absteiger aus der 2. Wasserballliga Süd 2022 werden bei der Klassenzugehörigkeit wie die Vereine der 2. Wasserballliga Süd behandelt. Die Mannschaften, die sich über die Landesschwimmverbände qualifiziert haben, gelten als gleichrangig, unabhängig der Zugehörigkeit ihrer Spielklasse.

Die vier Halbfinalisten werden vom SSV als Teilnehmer des DSV-Pokal 2024 gemeldet. 2. Mannschaften werden nicht an den DSV gemeldet. Sollten 2. Mannschaften ins Halbfinale einziehen, werden die direkten Verlierer zum DSV-Pokal 2024 gemeldet.

Kommt ein Verein der vier Halbfinalisten der Verpflichtung der Teilnahme am DSV-Pokal 2024 nicht nach, kann eine Ordnungsgebühr in Höhe von bis zu 1000,00 € festgesetzt werden und der direkte Verlierer wird zum DSV-Pokal 2024 gemeldet.

2.1. Endrunde

In der Endrunde soll das Spielfeld die Maße 30 Meter x 20 Meter aufweisen. Sofern dies nicht gegeben ist, muss die Genehmigung beim Rundenleiter eingeholt werden.

Für die Endrunde können sich die vier Halbfinalisten nach ihrer Qualifikation um die Ausrichtung bewerben. Wenn sich mehr als ein Verein bewirbt und die Vereine das erforderliche Spielfeld anbieten können, wird die Ausrichtung ausgelost.

Die Teilnahme an der Turnierbesprechung und Siegerehrung ist für alle Teilnehmer der Endrunde verpflichtend.

Eine offene Zeitnahme und Toranzeige sind vorgeschrieben.

2.2. Termine

Die einzelnen Runden müssen in folgenden Zeiträumen gespielt werden:

1. Runde: vom 01.11.2022 bis 18.12.2022

2. Runde: vom 01.01.2023 bis 12.02.2023

Viertelfinale: vom 25.02.2023 bis 15.05.2023

Endrunde: vom 01.07.2023 bis 02.07.2023

3. Teilnahmeberechtigung

Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA.

Der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung im Original an den Rundenleiter bis zum 06.10.2022 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.

Die Stammspielerregelung der 2. Wasserballliga Süd 2023 bzw. der jeweiligen Ligen der Landesverbände ist ebenfalls anzuwenden.

Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 31.10.2022 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.

4. Spielfeld

Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke verwendet werden.

Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Protokolltisch sind Sitzgelegenheiten für Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen.

Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen vorhanden sind.

4.1 Fliegender Wechsel

Grundsätzlich gilt § 316 Abs. 5 WB FT-WABA.

Der seitliche Wechselraum sollte eine Breite von mindestens 50 cm aufweisen. Insbesondere in engen Schwimmbädern darf diese aber auch unterschritten werden. Der Wechselraum ist immer auf der Seite der Spielerbänke abzutrennen. Es ist erlaubt, das Spielfeld auf dieser Seite etwas schmaler zu machen, um ausreichend Platz für den Wechselraum zu schaffen. Dabei ist es erlaubt, dass die Tore sich nicht mehr mittig im Feld befinden.

5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter

Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:

Daniel Waas

Auf der Kahn 13

35041 Marburg

0151 24096102

waas(dot)daniel(at)gmail(dot)com

6. Kampfgericht / Schiedsrichter / Spielbeobachter

Bei jedem Pokalspiel amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom SSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können.

Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB).

Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem Heimverein spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen.

Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden Vereine.

Im Süddeutschen Wasserballpokal kann der SSV-Schiedsrichterobmann nach § 307a WB FT-WABA einen Spielbeobachter einsetzen. Darüber hinaus können Vereine beim SSV-Schiedsrichterobmann die Ansetzung eines Spielbeobachters beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antrag schriftlich (formlos via E-Mail) beim Schiedsrichterobmann bis spätestens zehn Tage vor dem entsprechenden Spiel eingeht. Weiterhin muss ein Spielbeobachter zu dem beantragten Termin verfügbar sein. Wird ein Spielbeobachter eingesetzt, ist für diesen ein Platz am Kampfrichtertisch freizuhalten.

6.1 Aufgaben der Spielbeobachter gemäß 307a WB

Der Spielbeobachter unterstützt die Schiedsrichter bei deren Aufgabe, auf die Einhaltung der WB zu achten. Ein Schwerpunkt seiner Aufgaben ist, mit den Schiedsrichtern das Spiel nachzubereiten, diese dabei zu coachen und dem Schiedsrichterobmann eine Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. die Entwicklung der Schiedsrichter zu geben. Ein Eingreifen in das laufende Spiel ist ausdrücklich nicht gestattet.

6.2 Vergütung der Spielbeobachter

Die Reisekosten der Spielbeobachter der Pokalrunde werden vom Ausrichter gemäß der SSV-Honorar- & Gebührenordnung Wasserball getragen. Gegen Vorlage einer Quittung (Spielbeobachterabrechnung) haben die Spielbeobachter diese vor dem Spiel dem Ausrichter zu übergeben oder ggf. bis zu fünf Tage nach dem Spiel einzureichen. Diese Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel den Spielbeobachtern zu überweisen.

7. Kosten / Meldegeld

Die Reisekosten der Schiedsrichter der Pokalrunde werden vom Ausrichter gemäß der SSV-Honorar- & Gebührenordnung Wasserball getragen. Gegen Vorlage einer Quittung (Schiedsrichterabrechnung) haben die Schiedsrichter diese vor dem Spiel dem Ausrichter zu übergeben oder ggf. bis zu fünf Tage nach dem Spiel einzureichen. Diese Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel den Schiedsrichtern zu überweisen.

Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst.

Das Meldegeld in Höhe von 100,00 € muss bis spätestens 31.10.2022 auf das Konto des Süddeutschen Schwimm-Verband, IBAN: DE37 5205 0353 0205 0028 58, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, mit dem Verwendungszweck „Wasserball SSV-Pokal + Vereinsname“ eingezahlt werden.

Die qualifizierten und die über die Landesschwimmverbände gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 06.10.2022 ihre Teilnahme zusagen. Vereine, die nach diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 €.

Wenn Meldegelder, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben, dies gilt auch für Fehlüberweisungen.

7.1. Kosten/-verteilung Endrunde

Die Vereine tragen ihre Auslagen selbst.

Reisekosten, Vergütung und Unterkunft der Schiedsrichter, Turnierleiter und Spielbeobachter bei der Endrunde des Süddeutschen Wasserballpokal 2023, sowie die Badmiete des Ausrichters werden den Gesamtkosten zugeordnet. Diese werden zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmer verteilt. Alle Abrechnungen sind bis 14 Tage nach der Endrunde an die Ausgleichskasse des SSV (Michaela Mann, ssv-abrechnung(at)kabelmail(dot)de) zu senden. Diese stellt anhand der eingegangenen Abrechnungen die Gesamtabrechnung zusammen und fordert die fälligen Beträge mit einer Frist von 14 Tagen bei den Vereinen ein. Anschließend werden die nötigen Auszahlungen vorgenommen.

Die Fahrtkosten und Vergütungen der Schiedsrichter, Turnierleiter und Spielbeobachter richten sich nach der SSV-Honorar- & Gebührenordnung Wasserball.

8. Spielplan

Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.

Alle Spiele des Süddeutschen Wasserballpokals finden am Wochenende (Samstag und/oder Sonntag) statt. Ausnahmen können durch den Rundenleiter genehmigt werden.

9. Online-Protokoll

Es kommt das Online-Protokoll des DSV zur Anwendung. Die Eingabe als Live-Ticker der einzelnen Spiele soll erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, muss das Ergebnis innerhalb von einer Stunde nach Spielende per Kurznachricht dem Rundenleiter mitgeteilt werden und das Protokoll über die Zugangsberechtigung des Vereins bis spätestens 24 Stunden nach Spielende eingegeben werden, ansonsten wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig.

Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.

Das Originalprotokoll ist mit den entsprechenden Unterschriften gemäß § 343 WB FT-WABA anzufertigen. Das Original ist vom Ausrichter unter Beachtung von § 343 WB FT-WABA nach Spielende dem Rundenleiter zuzusenden.

10. Zeitmessanlage

Bei allen Spielen des Süddeutschen Pokals ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Vor Rundenbeginn sind die Zeitmessanlagen durch Fachpersonal zu überprüfen. Eine Ausnahme hiervon gilt für die Vereine, die über die Meldung der Landesverbände teilnehmen. Die Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch nehmen, haben den Gastverein vorab hierüber zu unterrichten. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.

11. Mannschaftsvorstellung

Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter und des Spielbeobachters soll zehn Minuten vor dem Spiel erfolgen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft beginnt links vom Protokolltisch.

12. Spielverlegung

Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten.

Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.

Spielverlegungen aufgrund von Erkrankung der Spieler können nur genehmigt werden, wenn Atteste von sechs von neun Stammspielern (Mannschaften der 2. Wasserballliga Süd) bzw. fünf von sieben Stammspielern (Mannschaften der Landesverbände) 24 Stunden vor Spielbeginn vorliegen.

13. Schriftverkehr

Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, zwei E-Mail-Adressen unabhängiger Personen zu nennen (welche auf der Teilnahmeerklärung dokumentiert werden), an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen.

Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden.

Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.

14. Datenschutzbestimmungen

Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.

Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen.

Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.

15. Auszeichnungen

Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Süddeutscher Pokalsieger 2023". Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten einen Pokal.

16. Sonstiges

Bei allen Pokalspielen ist eine „Erste Hilfe“ durch geschultes Personal zu garantieren.

Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden.

Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Süddeutschen Schwimm-Verbandes.

Coburg, 08.10.2022                                                                                         

Rüdiger Trommer                                                                                                              Daniel Waas

Fachwart Wasserball                                                                                                        Rundenleiter Männer