1. Allgemeines
Für die Austragung der Spiele der 2. Wasserballliga Süd gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Sieger der 2. Wasserballliga Süd ist Süddeutscher Meister. Für die 2. Wasserballliga Süd 2023 haben sich folgende Mannschaften qualifiziert:
WV Darmstadt |
SSV Esslingen II* |
Erster Frankfurter SC |
VfB Friedberg |
SCW Fulda |
SGW Leimen/Mannheim* |
WSV Vorwärts Ludwigshafen |
SG Stadtwerke München |
SC Neustadt/Weinstraße |
Post-SV Nürnberg |
|
|
* Der SSV Esslingen II und die SGW Leimen/Mannheim haben vor Beginn der Runde auf die Teilnahme verzichtet und sind damit gemäß § 305 Abs. 3 WB FT-WABA erster und zweiter Absteiger der 2. Wasserballliga Süd 2023.
Die Spielrunde 2023 wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA durchgeführt. Die Spielrunde beginnt am 01.11.2022 und muss bis zum 11.06.2023 abgeschlossen sein.
Alle teilnehmenden Mannschaften verpflichten sich zur Teilnahme am Süddeutschen Wasserballpokal 2024.
Sollte innerhalb der Durchführung für den Spielbetrieb Wasserball im Süddeutschen Schwimm-Verband ein Hygienekonzept in Kraft treten, ist dies in seiner aktuellen Fassung vollumfänglich umzusetzen. Des Weiteren sind die Verordnungen der Länder / Landkreise / Städte / Kommunen und mögliche Hygienekonzepte der Badbetreiber zu beachten und umzusetzen. Festgestellte Verstöße gegen geltende Hygienekonzepte können durch den Disziplinarbeauftragten geahndet werden.
2. Auf- und Abstieg
Die 2. Wasserballliga Süd ist eine Liga mit maximal zwölf Mannschaften.
Der Tabellenerste nach Abschluss der Spielrunde ist Süddeutscher Meister und wird zum Aufstiegsturnier zur Bundesliga Männer des DSV gemeldet. Kommt dieser Verein der Verpflichtung nicht nach, kann eine Ordnungsgebühr in Höhe von bis zu 1000,00 € festgesetzt werden und der Tabellenzweite wird zum Aufstiegsturnier der Bundesliga Männer des DSV gemeldet. Kommt dieser Verein der Verpflichtung ebenfalls nicht nach, kann eine Ordnungsgebühr in Höhe von bis zu 500,00 € festgesetzt werden. Verzichtet auch dieser Verein vor Beginn des Aufstiegsturniers auf die Teilnahme, so kann diese durch die in der Abschlusstabelle der 2. Wasserballliga Süd nächstplatzierte Mannschaft usw. ersetzt werden.
Die Auf- und Abstiegsregelung, sowie die Durchführung eines Aufstiegs-/Relegationsturniers zur 2. Wasserballliga Süd 2024 ist abhängig von den Auf- und Absteigern in/von die/der Bundesliga Männer des DSV und den Meldungen der Landesverbände.
Folgende Konstellationen sind hierbei möglich und werden verbindlich festgelegt:
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Absteiger aus BL |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
Aufsteiger in BL |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-1 |
-1 |
Meldungen aus LSV |
0 |
1 |
2 od. mehrere |
1 |
2 |
3 od. mehrere |
Direktabsteiger in OL |
-1 |
-2 |
-2 |
-1 |
-2 |
-2 |
Teilnehmer an Relegation |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
Aufstiegs-Relegationsturnier |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
ja |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Absteiger aus BL |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
Aufsteiger in BL |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-1 |
-1 |
Meldungen aus LSV |
1 |
2 |
3 od. mehrere |
2 |
3 |
4 od. mehrere |
Direktabsteiger in OL |
-1 |
-2 |
-2 |
-1 |
-2 |
-2 |
Teilnehmer an Relegation |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
Aufstiegs-Relegationsturnier |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
ja |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Absteiger aus BL |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Aufsteiger in BL |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-1 |
-1 |
Meldungen aus LSV |
2 |
3 |
4 od. mehrere |
3 |
4 |
5 od. mehrere |
Direktabsteiger in OL |
-1 |
-2 |
-2 |
-1 |
-2 |
-2 |
Teilnehmer an Relegation |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
Aufstiegs-Relegationsturnier |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
ja |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Absteiger aus BL |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Aufsteiger in BL |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-1 |
-1 |
Meldungen aus LSV |
3 |
4 |
5 od. mehrere |
4 |
5 |
6 od. mehrere |
Direktabsteiger in OL |
-1 |
-2 |
-2 |
-1 |
-2 |
-2 |
Teilnehmer an Relegation |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
Aufstiegs-Relegationsturnier |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
ja |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Absteiger aus BL |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Aufsteiger in BL |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-1 |
-1 |
Meldungen aus LSV |
4 |
5 |
6 od. mehrere |
5 |
6 |
7 od. mehrere |
Direktabsteiger in OL |
-1 |
-2 |
-2 |
-1 |
-2 |
-2 |
Teilnehmer an Relegation |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
Aufstiegs-Relegationsturnier |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
ja |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Absteiger aus BL |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufsteiger in BL |
0 |
0 |
0 |
-1 |
-1 |
-1 |
Meldungen aus LSV |
5 |
6 |
7 od. mehrere |
6 |
7 |
8 od. mehrere |
Direktabsteiger in OL |
-1 |
-2 |
-2 |
-1 |
-2 |
-2 |
Teilnehmer an Relegation |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
0 |
0 |
-1 od. mehrere |
Aufstiegs-Relegationsturnier |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
ja |
Je nach einer der oben dargestellten Situationen kann der Letzte und der Vorletzte der Abschlusstabelle als Absteiger feststehen und der Drittletzte der Abschlusstabelle in die Relegation mit den gemeldeten Oberligisten gemeldet werden. Die durch die Auf- und Abstiegsregelung für die Bundesliga Männer des DSV und durch die Meldungen zur 2. Wasserballliga Süd 2024 zu belegenden Plätze werden durch die besten Mannschaften des Aufstiegsturniers belegt, so dass wieder ein Zwölferfeld besteht. Der Termin für das Aufstiegsturnier ist vom 14. bis 16.07.2023.
Die Mannschaft, die als Absteiger gemäß den oberen Konstellationen in die jeweilige Oberliga des Landesverbandes absteigen müsste, kann in der Liga verbleiben, sofern durch die Auf- und Abstiegsregelungen für die Bundesliga Männer des DSV und durch die fehlenden Meldungen zur 2. Wasserballliga Süd Plätze für das Zwölferfeld frei sind.
Zum Aufstieg zur 2. Wasserballliga Süd 2024 kann jeder Landesverband, sofern eine Spielrunde ausgeschrieben wurde, an der die gemeldete Mannschaft teilgenommen hat, folgende Anzahl von Mannschaften melden:
Baden-Württemberg: 2 Vertreter
Bayern: 2 Vertreter
Südwest-Saar-Rheinland: 2 Vertreter
Hessen: 2 Vertreter
Wenn mehrere Landesverbände eine gemeinsame Runde spielen, kann nur eine Meldung für diese Runde erfolgen.
Meldeschluss ist der 09.07.2023.
3. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA.
Der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung im Original an den Rundenleiter bis zum 08.10.2022 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.
Gemäß § 308 Abs. 4 WB FT-WABA müssen die neun Stammspieler bis zum 31.10.2022 dem jeweiligen Landeswasserballwart gemeldet werden. Eine Mehrfertigung der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen.
Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 31.10.2022 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
4. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke verwendet werden.
Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Protokolltisch sind Sitzgelegenheiten für Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen.
Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen vorhanden sind.
4.1 Fliegender Wechsel
Grundsätzlich gilt § 316 Abs. 5 WB FT-WABA.
Der seitliche Wechselraum sollte eine Breite von mindestens 50 cm aufweisen. Insbesondere in engen Schwimmbädern darf diese aber auch unterschritten werden. Der Wechselraum ist immer auf der Seite der Spielerbänke abzutrennen. Es ist erlaubt, das Spielfeld auf dieser Seite etwas schmaler zu machen, um ausreichend Platz für den Wechselraum zu schaffen. Dabei ist es erlaubt, dass die Tore sich nicht mehr mittig im Feld befinden.
5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Daniel Waas
Auf der Kahn 13
35041 Marburg
0151 24096102
waas(dot)daniel(at)gmail(dot)com
6. Kampfgericht / Schiedsrichter / Spielbeobachter
In der 2. Wasserballliga Süd amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom SSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können.
Die Schiedsrichter haben ihre Abrechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Spielende an die Schiedsrichterausgleichskasse zu übermitteln. Später eingereichte Abrechnungen können im Einzelfall nicht mehr erstattet werden.
Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA).
Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem Heimverein spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen.
Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden Vereine.
In der 2. Wasserballliga Süd kann der SSV-Schiedsrichterobmann nach § 307a WB FT-WABA einen Spielbeobachter einsetzen. Darüber hinaus können Vereine beim SSV-Schiedsrichterobmann die Ansetzung eines Spielbeobachters beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antrag schriftlich (formlos via E-Mail) beim Schiedsrichterobmann bis spätestens zehn Tage vor dem entsprechenden Spiel eingeht. Weiterhin muss ein Spielbeobachter zu dem beantragten Termin verfügbar sein. Wird ein Spielbeobachter eingesetzt, ist für diesen ein Platz am Kampfrichtertisch freizuhalten.
6.1 Aufgaben der Spielbeobachter gemäß 307a WB
Der Spielbeobachter unterstützt die Schiedsrichter bei deren Aufgabe, auf die Einhaltung der WB zu achten. Ein Schwerpunkt seiner Aufgaben ist, mit den Schiedsrichtern das Spiel nachzubereiten, diese dabei zu coachen und dem Schiedsrichterobmann eine Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. die Entwicklung der Schiedsrichter zu geben. Ein Eingreifen in das laufende Spiel ist ausdrücklich nicht gestattet.
6.2 Vergütung der Spielbeobachter
Erfolgt die Ansetzung direkt durch den Schiedsrichterobmann, werden die Kosten gemäß der SSV-Honorar- & Gebührenordnung Wasserball über die Schiedsrichterausgleichskasse beglichen. Erfolgt die Ansetzung auf Antrag eines Vereins, muss dieser die Kosten gemäß der SSV-Honorar- & Gebührenordnung Wasserball selbst übernehmen.
7. Kosten / Schiedsrichterausgleichskasse
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst.
Die Kosten der Meisterschaft werden über die Schiedsrichterausgleichskasse abgerechnet. Hierzu haben die Vereine die unten aufgeführten Zahlungen zu leisten. Sollten die Kosten der Runde die Zahlungen der Vereine überschreiten, wird dies nachgefordert, ansonsten erfolgt die Erstattung der Gelder an die Vereine.
Die 1. Rate in Höhe von 1400,00 € ist bis 31.10.2022 an die Schiedsrichterausgleichskasse zu zahlen. Die 2. Rate in Höhe von 1400,00 € ist bis zum 01.02.2023 fällig. Kontoinhaber: Süddeutscher Schwimm-Verband, IBAN: DE89 5205 0353 0011 8286 53, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, Verwendungszweck: „Schiedsrichterausgleichskasse Wasserball 2. Wasserballliga Süd 1./2. Rate + Vereinsname“.
Wenn Meldegelder, Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen.
Zur Förderung der Jugend und Frauen im SSV Wasserball werden 8 % der Einzahlungen zweckgebunden aus den Einzahlungen in der Schiedsrichterausgleichskasse einbehalten.
8. Meldegeld
Das Meldegeld für die 2. Wasserballliga Süd beträgt 200,00 €. Der Betrag ist bis zum 31.10.2022 fällig. Es ist auf das Konto des Süddeutschen Schwimm-Verband, IBAN: DE37 5205 0353 0205 0028 58, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, mit dem Verwendungszweck „Meldegeld 2. Wasserballliga Süd + Vereinsname“ zu überweisen.
Die qualifizierten Mannschaften und die über die Landesschwimmverbände zur Meisterschaftsrunde der 2. Wasserballliga Süd gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 08.10.2022 ihre Teilnahme zusagen. Vereine, die nach diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 5000,00 €.
9. Beitrag Aus- und Fortbildung
Der Beitrag für die Aus- und Fortbildung und Ausstattung der Schiedsrichter im Süddeutschen Schwimm-Verband beträgt 50,00 €. Der Betrag ist bis zum 31.10.2022 fällig. Er ist auf das Konto des Süddeutschen Schwimm-Verband, IBAN: DE89 5205 0353 0011 8286 53, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, mit dem Verwendungszweck „Aus- und Fortbildung 2. Wasserballliga Süd + Vereinsname“ zu überweisen.
10. Spielplan
Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
Alle Spiele in der 2. Wasserballliga Süd finden am Wochenende (Samstag und/oder Sonntag) statt. Ausnahmen können durch den Rundenleiter genehmigt werden.
11. Online-Protokoll
Es kommt das Online-Protokoll des DSV zur Anwendung. Die Eingabe als Live-Ticker der einzelnen Spiele soll erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, muss das Ergebnis innerhalb von einer Stunde nach Spielende per Kurznachricht dem Rundenleiter mitgeteilt werden und das Protokoll über die Zugangsberechtigung des Vereins bis spätestens 24 Stunden nach Spielende eingegeben werden, ansonsten wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig.
Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
Das Originalprotokoll ist mit den entsprechenden Unterschriften gemäß § 343 WB FT-WABA anzufertigen. Das Original ist vom Ausrichter unter Beachtung von § 343 WB FT-WABA nach Spielende dem Rundenleiter zuzusenden.
12. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen der 2. Wasserballliga Süd ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Vor Rundenbeginn sind die Zeitmessanlagen durch Fachpersonal zu überprüfen. Eine Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
13. Mannschaftsvorstellung
Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter und des Spielbeobachters soll zehn Minuten vor dem Spiel erfolgen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft beginnt links vom Protokolltisch.
14. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten.
Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
Spielverlegungen aufgrund von Erkrankung der Spieler können nur genehmigt werden, wenn Atteste von sechs von neun Stammspielern 24 Stunden vor Spielbeginn vorliegen.
15. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, zwei E-Mail-Adressen unabhängiger Personen zu nennen (welche auf der Teilnahmeerklärung dokumentiert werden), an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen.
Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
16. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.
Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen.
Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
17. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Süddeutscher Meister 2023". Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten 15 Medaillen. Sollten mehr als 15 Medaillen benötigt werden, sind diese bis spätestens 30.04.2023 auf Vereinskosten beim Verband anzufordern.
18. Sonstiges
Bei allen Spielen der 2. Wasserballliga Süd ist eine „Erste Hilfe“ durch geschultes Personal zu garantieren.
Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Süddeutschen Schwimm-Verbandes.
Coburg, 08.10.2022
Rüdiger Trommer Daniel Waas
Fachwart Wasserball Rundenleiter Männer