Durchführungsbestimmungen des HSV-Pokal 2025
1. Allgemeines
Für die Austragung der Spiele des HSV-Pokals gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des
Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Spielmodus
Der HSV-Pokal wird als Pokalsystem gemäß § 303 WB FT-WABA ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der vergangenen Saison der Oberliga Hessen 2024 mit Ausnahme des Aufsteigers in die 2. Wasserballliga Süd 2025. Es sind Meldungen von 2. Mannschaften eines Vereins zulässig. Der Sieger des HSV-Pokal 2025 ist Hessischer Pokalsieger 2025.
2.1. Termin / Spielort
Die Vorrunde/Halbfinale sollte bis zum 15.12.2024 gespielt werden. Das Spiel um Platz 3 und Finale sollte im Februar 2025 stattfinden. Das Spiel um Platz 3 und Finale soll jeweils an einem Tag und Ort gespielt werden. Ist dies nicht möglich, können die Spiele in Einzelspiele ausgetragen werden.
3. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA. Abweichend zu § 305 Abs. 1 WB FT-WABA sind Frauen und Männer im HSV-Pokal spielberechtigt. Die Teilnahmeerklärung und der Nachweis der Sportgesundheit ist über das DSV Vereinsportal vorzunehmen. Der Meldebeginn und Meldeschluss ist dem DSV Vereinsportal zu entnehmen. Findet keine fristgerechte Meldung statt, ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt. Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 15.11.2024 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
4. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke verwendet werden. § 316 Abs. 5 WB FT-WABA (Wechselraum zum fliegenden Wechsel) kommt im HSV-Pokal nicht zur Anwendung. Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Kampfrichtertisch sind Sitzgelegenheiten für Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen. Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen vorhanden sind.
5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Norbert Baßmann
Steinheimer Str. 2
63075 Offenbach
0179 6900087
norbert(dot)bassmann(at)web(dot)de
Die Wasserballwarte/sportlichen Leiter der Vereine bestätigen bis zu einem schriftlichen Widerruf anden Disziplinarbeauftragten durch die Meldung des Vereine den dort genannten Vereinsvertreter/Stellvertreter als Empfangs- und Zustellungsbevollmächten des Vereins insbesondere im Sinne von § 10 (3) RO und § 28 RO.
6. Kampfgericht & Schiedsrichter
Bei jedem Pokalspiel amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom HSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können. Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € (§ 306 A . 2 WB FT-WABA). Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem Heimverein spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen. Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden Vereine.
7. Kosten
Das Meldegeld in Höhe von 20,00 € ist bis zum 15.11.2024 an die Ausgleichskasse einzuzahlen.
Schiedsrichterausgleichskasse des HSV Wasserball:
DE90 5065 0023 0000 1493 69
BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1HAN
Verwendungszweck: „ Meldegeld HSV-Pokal 2025 + Vereinsname “
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst. Die Kosten der Schiedsrichter werden durch die HSV-Schiedsrichterausgleichskasse beglichen, in die jeder Verein einzahlt. Die Abrechnungen der Schiedsrichter sind an den Rundenleiter zu senden. Schiedsrichterabrechnungen, die später als 21 Tage nach Ende des jeweiligen Spieles bei der Abrechnungsstelle eingehen (Poststempel / Datum Email), können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen. Vereine, die nach Meldeschluss auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 250,00 €. Bei eventuellen Nachforderungen wird eine Zahlungsfrist mitgeteilt.
7.1 Schiedsrichterkosten
Die Zahlung zur Schiedsrichterausgleichkasse in Höhe von 200,00 € ist bis zum 30.11.2024 an die Ausgleichskasse einzuzahlen.
Schiedsrichterausgleichskasse des HSV Wasserball:
DE90 5065 0023 0000 1493 69
BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1HAN
Verwendungszweck: „SR-Kosten HSV-Pokal 2025 + Vereinsname“
7.2 Vergütung der Schiedsrichter
Für die Schiedsrichter des HSV-Pokal 2025 sind folgende Vergütungen bereitzustellen: Schiedsrichter: 40,00 €
Die Fahrtkosten der Schiedsrichter richten sich nach den Reisekostenrichtlinien der Schiedsrichter der Oberliga Hessen.
8. Spielplan
Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmung. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
Folgende Gruppen und Spielpaarungen wurden am 11.10.2024 in der Rundensitzung HSV ausgelost:
Halbfinale 1: SC Wasserfreunde Fulda 1923 II gegen WV Darmstadt I
Halbfinale 2: SC Wiesbaden 1911 gegen VfB Friedberg II
Spiel um Platz 3: Verlierer HF 1 gegen Verlierer HF 2
Finale: Sieger HF 1 gegen Sieger HF 2
9. Online-Protokoll
Die Spielprotokolle sind im Online-System des DSV gemäß § 343 WB FT-WABA zu führen und von allen Beteiligten online zu bestätigen. Kann das Protokoll nicht im Online-System geführt und/oder vollelektronisch abgeschlossen werden, ist ein Protokoll in Papierform auf dem amtlichen Formblatt (DSV-Form 201) zu erstellen (handschriftlich oder ausgedruckt) und vom Sekretär 1, den Schiedsrichtern und ggf. Spielbeobachtern zu unterschreiben. In diesem Fall ist
a) der Rundenleiter binnen einer Stunde nach Spielende über das Ergebnis des Spiels zu informieren,
b) das Onlineprotokoll binnen 24 Stunden im Online-System nachzutragen und
c) das Originalprotokoll binnen 24 Stunden eingescannt im Online-System hochzuladen.
Bei einem Verstoß gegen die Punkte a) - c) wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Das Originalprotokoll muss in diesem Fall vom ausrichtenden Verein bis zum 31.03.2025 archiviert werden. Wird das Originalprotokoll vom Rundenleiter angefordert, muss ihm dieses unverzüglich via Post zugesendet werden.
Wird das Originalprotokoll nicht bis zum 31.03.2025 angefordert, kann der Verein die Protokolle vernichten. Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
10. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen des HSV-Pokals ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei 30/20-sek.-Uhren aufzustellen. Die Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch nehmen, haben den Gastverein vorab hierüber zu unterrichten. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
11. Mannschaftsvorstellung
Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter soll zehn Minuten vor dem Spiel erfolgen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft beginnt links vom Kampfrichtertisch.
12. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten. Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
13. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, mindestens zwei E-Mail-Adressen unabhängiger Personen zu nennen, an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen. Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden. Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
14. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt. Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen. Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
15. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Hessischer Pokalsieger 2025". Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten einen Pokal.
16. sonstige Hinweise
Ab 15 Minuten vor Spielbeginn, während des gesamten Spiels sowie bis 15 Minuten nach Spielende ist vom Ausrichter die medizinische Erstversorgung durch geschultes Personal (mindestens Ersthelfer) sicherzustellen. Das jeweilige Personal hat sich während des Spiels am Spielfeld aufzuhalten und muss für alle erkennbar sein.
Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Hessischen Schwimm-Verbandes.
17. Genehmigungsvermerk
Offenbach, 07.11.2024
Manfred Vater, Fachwart Wasserball
Norbert Baßmann, Rundenleiter