Durchführungsbestimmung der Oberliga Hessen 2023

1. Allgemeines, Austragungsmodus und Teilnehmer
Für die Austragung der Spiele der Oberliga Hessen gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Sieger der Oberliga Hessen ist Hessischer Meister. Für die Oberliga Hessen 2023 haben folgende
Mannschaften ihre Teilnahme erklärt:
WV Darmstadt ́70 II Erster Frankfurter SC II VfB Friedberg II
SC Wasserfreunde Fulda II Rüsselsheimer SC SC Wiesbaden
Die Oberliga Hessen wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA durchgeführt.
Die Spielrunde beginnt am 01.12.2022 und muss bis zum 10.07.2023 abgeschlossen sein. Die Spieltermine müssen bis zum 30.11.2022 dem Rundenleiter vorliegen.
Die Spielrunde 2023 muss bis zum 10.07.2023 abgeschlossen sein. Termine außerhalb der genannten Termine in diesem Abschnitt benötigen eine Genehmigung des Rundenleiters und müssen mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden.
1.1 Hygienekonzept
Sollte innerhalb der Durchführung der Oberliga Hessen ein Hygienekonzept Wasserball des hessischen Schwimm-Verbandes in Kraft treten, ist dies in seiner aktuellen Fassung vollumfänglich umzusetzen. Des Weiteren sind mögliche Hygienekonzepte der Badbetreiber zu beachten und umzusetzen. Festgestellte Verstöße gegen geltende
Hygienekonzepte können durch den Disziplinarbeauftragten geahndet werden.
2. Hessischer Meister und Aufstiegsturnier 2. Wasserballliga Süd
Nach Abschluss der Spielrunde ist der Tabellenerste der Meisterschaftsrunde Hessischer Meister. Der Tabellenerste der Meisterschaftsrunde wird zum Aufstiegsturnier der 2. Wasserballliga Süd gemeldet.
Verzichtet eine Mannschaft, die für das Aufstiegsturnier zur 2. Wasserballliga Süd gemeldet ist, vor Beginn des Aufstiegsturniers auf die Teilnahme, so kann diese durch die in der Abschlusstabelle der Oberliga Hessen 2023 nächstplatzierte Mannschaft ersetzt werden.
3. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA.
Abweichend zu § 305 Abs. 1 WB FT-WABA sind Frauen und Männer in der Oberliga Hessen spielberechtigt.
Gemäß § 308 Abs. 4 WB FT-WABA müssen die sieben Stammspieler bis zum 30.11.2022 dem hessischen Fachwart gemeldet werden. Eine Mehrfertigung der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen.
Der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung im Original an den Rundenleiter bis zum 30.11.2022 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.
Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 30.11.2022 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.

4. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke verwendet werden.
§ 316 Abs. 5 WB FT-WABA (Wechselraum zum fliegenden Wechsel) kommt in der Oberliga Hessen nicht zur Anwendung.
Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Protokolltisch sind Sitzgelegenheiten für Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen.
Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen vorhanden sind.
5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Norbert Baßmann
Steinheimer Str. 2
63075 Offenbach
0179 6900087
norbert(dot)bassmann(at)web(dot)de
6. Schiedsrichter und Kampfgericht
In der Oberliga Hessen amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom HSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen
können. Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die Kampfrichterordnung des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA). Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem Heimverein spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen. Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden Vereine.
7. Kosten
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst. Die Kosten der Schiedsrichter werden durch die HSV Schiedsrichterausgleichskasse beglichen, in die jeder Verein einzahlt. Die Abrechnungen der Schiedsrichter sind an Aletta van den Haak, Dr.-Konrad-Adenauer-Straße 19,
74736 Hardheim oder alettavdhaak(at)t-online(dot)de zu senden.
Schiedsrichterabrechnungen, die später als 21 Tage nach Ende des jeweiligen Spieles bei der Abrechnungsstelle eingehen (Poststempel / Datum Email) können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die erste Rate in Höhe von 650,00 € ist bis zum 01.12.2022 an die Ausgleichskasse einzuzahlen. Die zweite Rate in Höhe von 650,00 € ist bis zum 20.02.2023 fällig.
Schiedsrichterausgleichskasse des HSV, z.H. Aletta van den Haak:
Aletta van den Haak, DKB Bank, IBAN: DE12 1203 0000 1076 5188 18,
BIC-/SWIFT-Code: BYLADEM1001, Verwendungszweck: „Meldegeld Oberliga Hessen 2023 1./2. Rate +Vereinsname“
Wenn Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen.
100,00 € des Meldegeldes werden für die Jugendrunde/Jugendarbeit verwendet.
Die gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 30.11.2022 ihre Teilnahme zusagen. Vereine, die nach diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 €.
Sollten die Kosten der Runde die Zahlungen der Vereine überschreiten, wird dies nachgefordert, ansonsten erfolgt die Erstattung der Gelder an die Vereine.
8. Spielplan
Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
9. Online-Protokoll
Es kommt das Online-Protokoll des DSV zur Anwendung. Die Eingabe als Live-Ticker der einzelnen Spiele soll erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, muss das Ergebnis innerhalb von einer Stunde nach Spielende per Kurznachricht dem Rundenleiter mitgeteilt werden und das Protokoll über die Zugangsberechtigung des Vereins
bis spätestens 24 Stunden nach Spielende eingegeben werden, ansonsten wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig.
Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
Das Originalprotokoll ist mit den entsprechenden Unterschriften gemäß § 343 WB FT-WABA anzufertigen. Das Original ist vom Ausrichter unter Beachtung von § 343 WB FT-WABA nach Spielende dem Rundenleiter zuzusenden.
10. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen der Oberliga Hessen ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Die Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch nehmen, haben den Gastverein vorab hierüber zu unterrichten. Zusätzlich
ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
11. Mannschaftsvorstellung
Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter soll zehn Minuten vor dem Spiel erfolgen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft beginnt links vom Protokolltisch.

12. Spielverlegungen
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten. Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine
Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt. Spielverlegungen aufgrund von Erkrankung der Spieler können nur genehmigt werden, wenn Atteste von fünf von sieben Stammspielern 24 Stunden vor Spielbeginn vorliegen.
13. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, mindestens zwei E-Mail-Adressen unabhängiger Personen zu nennen, an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen.
Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
14. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in
den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.
Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen. Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
15. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Hessischer Meister 2023". Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Medaillen.

16. sonstige Hinweise
Bei allen Spielen der Oberliga Hessen ist eine „Erste Hilfe“ durch geschultes Personal zu garantieren.
Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Hessischen Schwimm-Verbandes.
Offenbach, 12.11.2022
Manfred Vater Norbert Baßmann
Fachwart Wasserball Rundenleiter