1. Allgemeines und Teilnehmer
Für die Austragung der Spiele der Oberliga Hessen gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Für die Oberliga Hessen 2025 haben folgende Mannschaften ihre Teilnahme erklärt:
Erster Frankfurter SC II, Rüsselsheimer SC 1954, SC Wasserfreunde Fulda 1923 II, SC Wiesbaden 1911, VfB Friedberg II, VfB Friedberg III, WV Darmstadt 70, WV Darmstadt 70 II
2. Spielsystem
Die Spielrunde 2025 wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA durchgeführt. Die Spielrunde 2025 beginnt am 01.12.2024 und muss bis zum 29.06.2025 abgeschlossen sein. Termine außerhalb der genannten Termine benötigen eine Genehmigung des Rundenleiters und müssen mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden.
Entgegen § 344 Abs. 1 WB FT-WABA werden die Punkte wie folgt vergeben:
- gewinnt eine Mannschaft nach der regulären Spielzeit ein Spiel, erhält diese Mannschaft drei Punkte
- verliert eine Mannschaft nach der regulären Spielzeit ein Spiel, erhält diese Mannschaft keinen Punkt
Endet ein Spiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, so ist das endgültige Ergebnis durch ein sofortiges Entscheidungswerfen gemäß § 344 Abs. 5 WB FT-WABA zu ermitteln. Das Ergebnis wird wie folgt gewertet:
- gewinnt die Mannschaft nach dem Entscheidungswerfen das Spiel, erhält diese Mannschaft zwei Punkte
- verliert die Mannschaft nach dem Entscheidungswerfen das Spiel, erhält diese Mannschaft einen Punkt
Die bei einem Entscheidungswerfen erzielten Tore finden keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Torverhältnisses oder bei einer persönlichen Torschützenliste.
3. Hessischer Meister und Aufstiegsturnier 2. Wasserballliga Süd
Nach Abschluss der Spielrunde ist der Tabellenerste Hessischer Meister. Der Tabellenerste der Meisterschaftsrunde wird zum Aufstiegsturnier der 2. Wasserballliga Süd gemeldet. Verzichtet eine Mannschaft, die für das Aufstiegsturnier zur 2. Wasserballliga Süd gemeldet ist, vor Beginn des Aufstiegsturniers auf die Teilnahme, so kann diese durch die in der Abschlusstabelle der Oberliga Hessen 2025 nächstplatzierte Mannschaft ersetzt werden.
4. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA. Abweichend zu § 305 Abs. 1 WB FT-WABA sind Frauen und Männer in der Oberliga spielberechtigt. Gemäß § 308 Abs. 4 WB FT-WABA müssen die sieben Stammspieler bis zum 30.11.2024 dem hessischen Fachwart gemeldet werden. Eine Mehrfertigung der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen. Die Teilnahmeerklärung und der Nachweis der Sportgesundheit ist über das DSV Vereinsportal vorzunehmen. Der Meldebeginn und Meldeschluss ist dem DSV Vereinsportal zu entnehmen. Findet keine fristgerechte Meldung statt, ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt. Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 30.11.2024 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.

5. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke verwendet werden. Das Spielfeld soll 30 Meter lang und 20 Meter breit sein. Ist dies nicht gegeben, muss einmalig vor Saisonbeginn oder mindestens eine Woche vor dem entsprechenden Spiel eine Ausnahmegenehmigung beim Rundenleiter beantragt werden. § 316 Abs. 5 WB FT-WABA (Wechselraum zum fliegenden Wechsel) kommt in der Oberliga Hessen nicht zur Anwendung. Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Kampfrichtertisch sind Sitzgelegenheiten für Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen. Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen vorhanden sind.
6. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Norbert Baßmann
Steinheimer Str. 2
63075 Offenbach
0179 6900087
norbert(dot)bassmann(at)web(dot)de
Die Wasserballwarte/sportlichen Leiter der Vereine bestätigen bis zu einem schriftlichen Widerruf an den Disziplinarbeauftragten durch die Meldung der Vereine den dort genannten Vereinsvertreter/Stellvertreter als Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigten des Vereins insbesondere im Sinne von § 10 (3) RO und § 28 RO.
7. Kampfgericht & Schiedsrichter
In der Oberliga Hessen amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom HSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können.
Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA). Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist
dem Heimverein spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen. Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden Vereine.

8. Kosten
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst. Die Kosten der Schiedsrichter werden durch die HSV-Schiedsrichterausgleichskasse beglichen, in die jeder Verein einzahlt. Die Abrechnungen der Schiedsrichter sind an den Rundenleiter zu senden. Schiedsrichterabrechnungen, die später als 21 Tage nach Ende des jeweiligen Spieles bei der Abrechnungsstelle eingehen (Poststempel / Datum Email) können nicht mehr berücksichtigt werden. Die erste Rate in Höhe von 650,00 € ist bis zum 30.11.2024 an die Ausgleichskasse einzuzahlen. Die zweite Rate in Höhe von 650,00 € ist bis zum 14.02.2025 fällig.
Schiedsrichterausgleichskasse des HSV Wasserball:
DE90 5065 0023 0000 1493 69
BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1HAN
Verwendungszweck: „Meldegeld Oberliga Hessen 2025 1./2. Rate + Vereinsname
Wenn Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen. 100,00 € der Zahlungen in die Schiedsrichterausgleichkasse je Verein werden für die Jugendrunde/Jugendarbeit verwendet.
Vereine, die nach Meldeschluss auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 €. Sollten die Kosten der Runde die Zahlungen der Vereine überschreiten, wird dies nachgefordert, ansonsten erfolgt die Erstattung der Gelder an die Vereine.
9. Spielplan
Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
10. Spielprotokolle
Die Spielprotokolle sind im Online-System des DSV gemäß § 343 WB FT-WABA zu führen und von allen Beteiligten online zu bestätigen. Kann das Protokoll nicht im Online-System geführt und/oder vollelektronisch abgeschlossen werden, ist ein Protokoll in Papierform auf dem amtlichen Formblatt (DSV-Form 201) zu erstellen (handschriftlich oder
ausgedruckt) und vom Sekretär 1, den Schiedsrichtern und ggf. Spielbeobachtern zu unterschreiben. In diesem Fall ist

a) der Rundenleiter binnen einer Stunde nach Spielende über das Ergebnis des Spiels zu informieren,
b) das Onlineprotokoll binnen 24 Stunden im Online-System nachzutragen und
c) das Originalprotokoll binnen 24 Stunden eingescannt im Online-System hochzuladen.
Bei einem Verstoß gegen die Punkte a) bis c) wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Das Originalprotokoll muss in diesem Fall vom ausrichtenden Verein bis zum 31.07.2025 archiviert werden. Wird das Originalprotokoll vom Rundenleiter angefordert, muss ihm dieses unverzüglich via Post zugesendet werden. Wird das Originalprotokoll nicht bis zum 31.07.2025 angefordert, kann der Verein die Protokolle vernichten. Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.

11. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen der Oberliga Hessen ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei 30/20-sek.-Uhren aufzustellen. Die Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch nehmen, haben den Gastverein vorab hierüber zu unterrichten. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
12. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten. Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
13. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, mindestens zwei E-Mail-Adressen unabhängiger Personen zu nennen, an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen. Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden. Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
14. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt. Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen. Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
15. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Hessischer Meister 2025". Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Medaillen.

16. Organisatorische Hinweise
Ab 15 Minuten vor Spielbeginn, während des gesamten Spiels sowie bis 15 Minuten nach Spielende ist vom Ausrichter die medizinische Erstversorgung durch geschultes Personal (mindestens Ersthelfer) sicherzustellen. Das jeweilige Personal hat sich während des Spiels am Spielfeld aufzuhalten und muss für alle erkennbar sein. Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen Heim- und Auswärts-Kappensatz bei den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden. Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Hessischen Schwimm-Verbandes.
17. Genehmigungsvermerk

Manfred Vater (Wasserballwart)

Norbert Baßmann (Rundenleiter)