Schiedsrichteranweisungen
Anweisung Schiedsrichter Wasserball Saison 2022/2023 im Süddeutschen Schwimm-Verband
Stand: November 2022
1. Spielberichte
1.1 Situation
In folgenden Fällen muss immer ein Bericht angefertigt werden:
- AmE+4 gemäß § 338 Abs. 14 WB
- rote Karte gegen Trainer, Betreuer, Mannschaftsbegleiter
- Spielabbruch
- besondere Vorkommnisse vor/während/nach dem Spiel
- AmE gemäß § 338 Abs. 13 WB *** (NEU!)
- Austausch eines Kampfrichters (NEU!)
Zusätzlich ist im Spielprotokoll ein entsprechender Vermerk aufzunehmen!
*** Die Anzahl von Ausschlüssen nach § 338 Abs. 13 WB hat stark zugenommen. Aufgrund der Berichte können jetzt auch Spieler, die in einer Saison häufig gegen diesen Paragrafen verstoßen, sanktioniert werden.
1.2 Inhalt
Dieser Bericht muss folgendes beinhalten:
- allgemeine Informationen (Liga, Spiel-Nr., Mannschaften, betroffene Sportler, ggf. Uhrzeit)
- in welcher Funktion wird der Bericht erstellt (z.B. 1. Schiedsrichter, 2. Schiedsrichter, Beobachter)
- Nennung des Vorkommnisses (z.B. rote Karte)
- Beschreibung der Entstehung und der Entscheidung - hierzu ist es erforderlich, alle Handlungen und Vorkommnisse darzulegen, die zur Entscheidung geführt haben
- keine Vermutungen - ausschließlich das Geschehene beschreiben
- bei getätigten Aussagen/Beleidigungen ist es erforderlich, diese als Zitate in den Bericht zu schreiben
Dieser Bericht darf folgendes nicht beinhalten:
- persönliche Interpretationen
- Empfehlungen des Strafmaßes
- emotionale Beschreibungen
1.3 Versand
Innerhalb von drei Tagen müssen alle Berichte an den Disziplinarbeauftragten, den Schiedsrichterobmann und den Rundenleiter der entsprechenden Runden im SSV verschickt werden.
2. Strafwurfsituationen
Um auf Strafwurf zu entscheiden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: (bis auf wenige, in den Regeln separat aufgeführte Ausnahmen)
- das Foul ist eindeutig innerhalb 6 Meter
- es wird ein wahrscheinliches Tor verhindert
- guter Pass / Möglichkeit, zum Abschluss zu kommen
- Angreifer ist dem Tor zugewandt
- Angreifer zeigt Willen, ein Tor zu erzielen
- Ball auf der Hand: Angriff von hinten
- ein Verteidiger kann nicht mehr von vorne/seitlich eingreifen
Ist einer der genannten Punkte nicht erfüllt, kann nicht auf Strafwurf entschieden werden.
3. Ball unter Wasser
Ball unter Wasser ist mit Bedacht zu ahnden. In der Vergangenheit wurde es teilweise als einfacher Ausweg aus einer dynamischen Angriffssituation genutzt, um andere, schwierige Entscheidungen zu vermeiden. Es ist nur auf Ball unter Wasser zu entscheiden, wenn der Ball deutlich komplett unter Wasser ist und dadurch entweder ein ungerechter Vorteil für den verursachenden Spieler entsteht (z.B. Wegziehen des Balls unter Wasser vom Gegenspieler), oder die Aktion dadurch gestoppt wird (z.B. dauerhaftes unter-Wasser-drücken des Balles). Nicht immer ist Ball unter Wasser auch ein Umkehrfoul. Oft attackieren die Verteidiger die
ballführende Hand und drücken den Ball unter Wasser. Die Schiedsrichter müssen darauf achten, ob der Angreifer tatsächlich die Hand am Ball lässt (dann Umkehrfoul) oder den Ball loslässt (dann ggf. Freiwurf für den Angreifer) oder sogar der Attackierende den Ball unter Wasser drückt.
4. Disziplin
Es muss häufiger/intensiver auf die Disziplin auf der Bank (Trainer, Betreuer, Mannschaftsbegleiter, Auswechselspieler) sowie der Spieler im Wasser geachtet werden. Folgende Vorgehensweise sollte einheitlich angewendet werden:
Mündliche Ermahnung:
(je nach Ausprägung kann auch direkt auf gelbe Karte entschieden werden)
- wiederholte Kommentierung von Entscheidungen
- wiederholte Missfallenskundgebung
- Proteste der Ersatzspieler
- Trainer verlässt die Coaching-Zone
- Verzögerungen bei Auswechselsituationen oder Aufforderung zum Balleinwurf
- Coaching bis zur 6m Linie in der Verteidigung
Gelbe Karte:
- Nichtbeachtung der zuvor erfolgten mündlichen Ermahnung
- bei persönlichen verbalen Angriffen (auch ohne vorherige Verwarnung)
- bei Diskussionen über Ermahnungen oder Entscheidungen
- kein ausreichender Abstand zum Schiedsrichter
- Coaching bis zur 6m Linie in der Verteidigung
Rote Karte:
- keine Verhaltensänderung trotz erhaltener gelber Karte
- Kritik des Betreuers oder Mannschaftsbegleiters
- Beleidigungen, ehrabschneidendes Verhalten der Bänke einschließlich Trainer
- Proteste durch Attacken gegen Spielfeldmarkierungen, Stühle, Bälle usw.
- Werfen oder Wegtreten von Gegenständen
Karten sollten möglichst nicht im laufenden Spiel gegeben werden. Nach Möglichkeit den Ball geben lassen und für alle sichtbar die Karte zeigen.
Hinweis: Betreuer und Mannschaftsbegleiter können keine gelbe Karte gezeigt bekommen. Hier kann maximal eine einmalige Ermahnung erfolgen. Anschließend muss die rote Karte gezeigt werden.
5. Verhindern eines wahrscheinlichen Tores durch Verzögerung
Versucht ein Spieler, einen möglichen Torgewinn zu verhindern (zum Beispiel durch Wegwerfen des Balles, so dass nicht mehr unmittelbar ausgeführt werden kann), wird ein Strafwurf verhängt. Bei weiterer, unsportlicher Störung des Spiels, muss der betreffende Spieler für den Rest des Spiels ausgeschlossen werden.
6. Fliegender Wechsel
Gewechselt werden darf während des gesamten Spiels mit Ausnahme der Zeit zwischen Strafwurf-Verhängung und -Ausführung.
Beim fliegenden Wechsel entlang der Seitenlinie ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
- Der Wechselspieler tritt hinter der Torlinie ins Wasser und begibt sich schwimmend, außerhalb des Spielfeldes, an einen beliebigen Ort im seitlichen Wechselraum.
- Der auszuwechselnde Spieler verlässt das Spielfeld durch Untertauchen der seitlichen Spielfeldbegrenzung.
- Der Austauschspieler und auszuwechselnde Spieler müssen sich beide im Wechselraum befinden und dort mit einer Hand über Wasser abklatschen.
Beachte: Durch den fliegenden Wechsel darf kein Positionsvorteil für den Austauschspieler entstehen. Deswegen ist es wichtig, dass sich die Spieler sichtbar und deutlich im Wechselraum befinden und sich mit der Hand über Wasser abklatschen.
- Danach darf der Austauschspieler unter der Leine hindurch tauchen und in das Spielfeld eintreten.
Der ausgewechselte Spieler schwimmt hinter die Torlinie zurück und verlässt dort das Wasser.
Ergänzende Hinweise:
Einer oder mehrere Spieler dürfen sich im seitlichen Wechselraum aufhalten und auf ihre Einwechslung warten. Der Wechsel muss zeitnah geschehen. Sollten mehrere Möglichkeiten (insbesondere Ballbesitz der eigenen Mannschaft) verstreichen, ohne dass gewechselt wird, können die Schiedsrichter die Wechselspieler zurück auf die Bank ordern.
Ausgewechselte Spieler begeben sich in der Regel schwimmend hinter die eigene Torlinie, um dort das Wasser zu verlassen und sich auf die Bank zu setzen. Nur falls sie unmittelbar (in den nächsten ein oder zwei Angriffen) wieder eingewechselt werden, dürfen sie im Wechselraum verweilen.
Beim Wechselvorgang darf die Leine nicht angehoben werden. Der eingewechselte Spieler darf sich nicht vom Rand abstoßen. Bei fehlerhaftem Wechsel (auch fehlendem Handschlag) wird der eintretende Spieler gemäß falschem Wiedereintritt bestraft (Ausschluss bei eigenem Ballbesitz, sonst Strafwurf + Ausschluss). Vor allem bei wenig Platz sollten Berührungen von Leine oder Rand aber ungeahndet bleiben, solange kein spielrelevanter Vorteil entsteht.
Falls der Austauschspieler falsch in den Wechselraum außerhalb des Spielfeldes eintritt (z.B. indem er über die Torlinie hinausläuft und dann reinspringt), kann dieses Verhalten nicht unmittelbar sanktioniert werden, aber die Mannschaft/der Trainer wird gewarnt und bei wiederholtem Fehlverhalten verwarnt.
Der seitliche Wechselraum sollte eine Breite von mindestens 50 cm aufweisen. Insbesondere in engen Schwimmbädern darf diese aber auch unterschritten werden. Der Wechselraum ist immer auf der Seite der Spielerbänke abzutrennen. Es ist erlaubt, das Spielfeld auf dieser Seite etwas schmaler zu machen um ausreichend Platz für den Wechselraum zu schaffen. Demzufolge dürfen sich die Tore auch nicht mehr absolut mittig im Feld befinden.
7. Prüfung Teilnahmeberechtigung
Gemäß Allgemeinem Teil sowie dem Fachteil Wasserball ist die Teilnahmeberechtigung der Spieler vor jedem Wasserballspiel zu prüfen. Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung erfolgt immer anhand des Online-Systems am Bildschirm und nicht im PDF-Protokoll.
Prüfung Jahreslizenz
Unter „Status Lizenz“ wird angezeigt, in welchem Status sich die Lizenz des Spielers befindet. Folgende Anzeigen und Status sind möglich:
Lizenz ok Es liegt eine gültige Lizenz vor.
Lizenz bestellt Die Lizenz wurde online beim DSV beantragt.
Keine Lizenz Es liegt keine gültige Lizenz vor.
Bei Nichtvorliegen der Lizenz ist der Spieler und der Vereinsvertreter (Kapitän) zu informieren und über die Folgen einer nachträglichen Feststellung der fehlenden Teilnahmeberechtigung gemäß § 20 WB-AT zu informieren. Dies wird im Protokoll vermerkt. Der Spieler darf am Spiel teilnehmen.
Prüfung Registrierung/Startrecht
Ist ein Spieler im Online-Portal nicht auswählbar, ist dieser entweder noch nicht registriert oder es liegt kein Startrecht für diesen Verein vor. In beiden Fällen sind der Spieler und der Vereinsvertreter (Kapitän) zu informieren und über die Folgen einer nachträglichen Feststellung der fehlenden Teilnahmeberechtigung gemäß § 20 WB-AT zu informieren. Dies wird im Protokoll vermerkt. Der Spieler darf am Spiel teilnehmen.
Beispielsatz Aufklärung fehlende Teilnahmeberechtigung:
Der Sportler und der Kapitän der Mannschaft X wurden über die Folgen der fehlenden Teilnahmeberechtigung gemäß § 20 WB-AT hingewiesen.
(Folgen der fehlenden Teilnahmeberechtigung: Spielverlust, Geldbuße zwischen 50,00 € und 250,00 € und ggf. Sperre von mindestens drei Monaten für den betroffenen Spieler, wenn dieser das 15. Lebensjahr vollendet hat)
8. Spielende
Grundsätzlich ist es wichtig und erforderlich, dass die Schiedsrichter und Beobachter nach Spielende noch mindestens 15 Minuten erreichbar sind.
8.1 Prüfung Online-Protokoll
Vor Beendigung des Spielprotokolls (Eingabe Endzeit durch Sekretär 1) ist das Spielprotokoll durch die Schiedsrichter und Spielbeobachter zu kontrollieren.
Hierbei ist neben der Überprüfung der einzelnen Ereignisse auf folgende Punkte besonders zu achten:
- Bemerkungen: Sind alle eingetragenen Bemerkungen richtig oder fehlen ggf. Eintragungen wie Ausschlüsse nach § 338 (13) oder (14) WB?
Beachte: Alle Bemerkungen sind mit dem/den Beobachter/Schiedsrichtern abzusprechen.
- Sind alle Sekretäre und Zeitnehmer eingetragen und ist der Sekretär 1 auch wirklich die eingetragene Person?
- Wenn das Protokoll abgeschlossen werden soll, Absprache mit Sekretär 1 welche Uhrzeit (Minuten genau) eingetragen wird. Es ist die Endzeit des Spiels einzutragen, nicht die Zeit bei Eintragung oder eine Zeit in der Zukunft.
8.2 Einspruch
Sollte ein Verein (Mannschaft) Einspruch einlegen, so sind folgende Punkte im Protokoll unter Bemerkungen zu vermerken:
- Wer hat den Einspruch eingelegt? Name, ggf. Funktion
- Wann wurde der Einspruch beim Beobachter / Schiedsrichter angezeigt? Genaue Uhrzeit!
Zur Anzeige des Einspruchs, der Begründung sowie zur Rechtmäßigkeit sind seitens des Beobachters und/oder der Schiedsrichter keine Kommentare zu geben.
Die Annahme von Einspruchsgebühren, egal ob bar oder als Scheck, ist nicht erlaubt. Dies muss gemäß WB-AT beim Entscheidungsberechtigten, z.B. Rundenleiter, geschehen.
9. Wettkampfbereich
In den vergangenen Saisons wurden vermehrt der Spielfeldaufbau und die Umgebungsbedingungen (Ausstattung Kampfgericht, Kappen, Bälle, etc.) bemängelt. Um in diesem Bereich eine Verbesserung zu erzielen, sollen Verstöße in Bezug auf die jeweiligen Durchführungsbestimmungen unter Bemerkungen dokumentiert werden. Anschließend bitte einen kurzen Bericht an die Verantwortlichen unter Punkt 1.3 senden.
10. Allgemeine Hinweise
Um einen reibungslosen Ablauf eines Spiels zu gewährleisten, sollte folgende Zeitschiene eingehalten werden:
- spätestens eine Stunde vor Spielbeginn Ankunft am Bad
- spätestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn im Wettkampfbereich
- spätestens eine viertel Stunde vor Spielbeginn starten mit der Kontrolle von Spielfeld, Kampfgericht, Teilnahmeberechtigung, …