Durchführungsbestimmungen für den Süddeutschen Wasserballpokal 2024 Männer - Manfred Vater Pokal -
1. Allgemeines
Für die Austragung der Spiele des Süddeutschen Wasserballpokals gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil
(WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und
Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen
Schwimm-Verbands (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Spielmodus
Der Süddeutsche Wasserballpokal wird im Pokalsystem (KO-System) gemäß § 303 WB FT-WABA bis einschließlich des
Viertelfinals in Einzelspielen ausgetragen. Die Halbfinalspiele, das Spiel um Platz 3 und das Finale werden in einer
Endrunde ausgetragen. Sollte kein Ausrichter für die Endrunde gefunden werden, werden die Spiele als Einzelspiele
ausgetragen. Der Süddeutsche Wasserballpokal dient der Ermittlung des Süddeutschen Pokalsiegers 2024 und den
insgesamt vier Teilnehmern des SSV am DSV-Pokal 2025.
Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der vergangenen Saison der 2. Wasserballliga Süd 2023 mit Ausnahme des
Aufsteigers in die 1. Bundesliga 2024, die Absteiger aus der 1. Bundesliga 2023 sowie die jeweils maximal vier
gemeldeten Mannschaften der Landesverbände Bayern, Hessen und je vier Mannschaften aus der gemeinsamen Runde
aus Baden-Württemberg und der gemeinsamen Runde aus Saarland-Südwest-Rheinland.
Die Spiele werden in Pokalrunden aufgeteilt und ausgelost. Die jeweils zuerst ausgeloste Mannschaft hat das Vorrecht
zur Ausrichtung. In den ersten beiden Runden hat jedoch die jeweils aktuell niedrigklassigere Mannschaft das Vorrecht
zur Ausrichtung, sofern sie ein Spielfeld mit den vorgeschriebenen Maßen anbieten kann. Die Absteiger aus der 2.
Wasserballliga Süd 2023 werden bei der Klassenzugehörigkeit wie die Vereine der 2. Wasserballliga Süd behandelt. Die
Mannschaften, die sich über die Landesschwimmverbände qualifiziert haben, gelten als gleichrangig, unabhängig der
Zugehörigkeit ihrer Spielklasse.
Die vier Halbfinalisten werden vom SSV als Teilnehmer des DSV-Pokal 2025 gemeldet. Kommt ein Verein der vier
Halbfinalisten der Verpflichtung der Teilnahme am DSV-Pokal 2025 nicht nach, kann eine Ordnungsgebühr in Höhe von
bis zu 500,00 € festgesetzt werden und der direkte Verlierer aus dem Viertelfinale wird zum DSV-Pokal 2025 gemeldet.
2.1. Endrunde
In der Endrunde soll das Spielfeld die Maße 30 Meter x 20 Meter aufweisen. Sofern dies nicht gegeben ist, muss die
Genehmigung beim Rundenleiter eingeholt werden.
Für die Endrunde können sich die vier Halbfinalisten nach ihrer Qualifikation um die Ausrichtung bewerben. Wenn sich
mehr als ein Verein bewirbt und die Vereine das erforderliche Spielfeld anbieten können, wird die Ausrichtung ausgelost.
Die Teilnahme an der Turnierbesprechung und Siegerehrung ist für alle Teilnehmer der Endrunde verpflichtend.
Eine offene Zeitnahme und Toranzeige sind vorgeschrieben.
2.2. Termine
Die einzelnen Runden sollen an folgenden Wochenenden gespielt werden:
1. Runde: KW 44 - 04.11.2023 / 05.11.2023
2. Runde: KW 03 - 20.01.2024 / 21.01.2024
Viertelfinale: KW 11 - 16.03.2024 / 17.03.2024
Endrunde: KW 24 - 15.06.2024 / 16.06.2024
3. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA.
Die Teilnahmebestätigung und der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung an den
Rundenleiter bis zum 17.09.2023 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung
nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.
Die Stammspielerregelung der 2. Wasserballliga Süd 2024 bzw. der jeweiligen Ligen der Landesverbände ist ebenfalls
anzuwenden.
Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 29.10.2023 vorzulegen. Es wird auf
§ 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
2. Mannschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
4. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau
sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke
verwendet werden.
Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Kampfrichtertisch sind Sitzgelegenheiten für
Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen.
Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen
vorhanden sind.
4.1 Fliegender Wechsel
Grundsätzlich gilt § 316 Abs. 5 WB FT-WABA.
Der seitliche Wechselraum sollte eine Breite von mindestens 50 cm aufweisen. Insbesondere in engen Schwimmbädern
darf diese aber auch unterschritten werden. Der Wechselraum ist immer auf der Seite der Spielerbänke abzutrennen. Es
ist erlaubt, das Spielfeld auf dieser Seite etwas schmaler zu machen, um ausreichend Platz für den Wechselraum zu
schaffen. Dabei ist es erlaubt, dass die Tore sich nicht mehr mittig im Feld befinden.
5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Daniel Waas
Auf der Kahn 13
35041 Marburg
0151 24096102
waas(at)sueddeutscher-schwimm-verband(dot)de
Die Wasserballwarte/sportlichen Leiter der Vereine bestätigen bis zu einem schriftlichen Widerruf an den
Disziplinarbeauftragten durch die Meldung der Vereine den dort genannten Vereinsvertreter/Stellvertreter als Empfangs-
und Zustellungsbevollmächtigten des Vereins insbesondere im Sinne von § 10 (3) RO und § 28 RO.
6. Kampfgericht / Schiedsrichter / Spielbeobachter
Bei jedem Pokalspiel amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom SSV-
Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei
insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können.
Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV
wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in
Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA).
Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich
um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem
Heimverein spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen.
Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen.
Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden
Vereine.
Im Süddeutschen Wasserballpokal kann der SSV-Schiedsrichterobmann nach § 307a WB FT-WABA einen
Spielbeobachter einsetzen. Darüber hinaus können Vereine beim SSV-Schiedsrichterobmann die Ansetzung eines
Spielbeobachters beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antrag schriftlich (formlos via E-Mail) beim
Schiedsrichterobmann bis spätestens zehn Tage vor dem entsprechenden Spiel eingeht. Weiterhin muss ein
Spielbeobachter zu dem beantragten Termin verfügbar sein. Wird ein Spielbeobachter eingesetzt, ist für diesen ein Platz
am Kampfrichtertisch freizuhalten.
6.1 Aufgaben der Spielbeobachter gemäß 307a WB FT-WABA
Der Spielbeobachter unterstützt die Schiedsrichter bei deren Aufgabe, auf die Einhaltung der WB zu achten. Ein
Schwerpunkt seiner Aufgaben ist, mit den Schiedsrichtern das Spiel nachzubereiten, diese dabei zu coachen und dem
Schiedsrichterobmann eine Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. die Entwicklung der Schiedsrichter zu geben.
Ein Eingreifen in das laufende Spiel ist ausdrücklich nicht gestattet.
6.2 Vergütung der Spielbeobachter
Die Reisekosten der Spielbeobachter der Pokalrunde werden vom Ausrichter gemäß der SSV-Honorar- &
Gebührenordnung Wasserball getragen. Gegen Vorlage einer Quittung (Spielbeobachterabrechnung) haben die
Spielbeobachter diese vor dem Spiel dem Ausrichter zu übergeben oder ggf. bis zu fünf Tage nach dem Spiel
einzureichen. Diese Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel den Spielbeobachtern zu überweisen.
7. Kosten / Meldegeld
Die Reisekosten der Schiedsrichter der Pokalrunde werden vom Ausrichter gemäß der SSV-Honorar- &
Gebührenordnung Wasserball getragen. Gegen Vorlage einer Quittung (Schiedsrichterabrechnung) haben die
Schiedsrichter diese vor dem Spiel dem Ausrichter zu übergeben oder ggf. bis zu fünf Tage nach dem Spiel einzureichen.
Diese Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel den Schiedsrichtern zu überweisen.
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst.
Das Meldegeld in Höhe von 150,00 € muss bis spätestens 29.10.2023 auf das Konto des Süddeutschen Schwimm-
Verband, IBAN: DE37 5205 0353 0205 0028 58, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, mit dem Verwendungszweck
„Meldegeld SSV-Pokal + Vereinsname“ eingezahlt werden.
Die qualifizierten und die über die Landesschwimmverbände gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 17.09.2023 ihre
Teilnahme zusagen. Vereine, die nach diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches
Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 €.
Wenn Meldegelder, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine
Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben, dies gilt auch für Fehlüberweisungen.
7.1. Kosten/-verteilung Endrunde
Die Vereine tragen ihre Auslagen selbst.
Reisekosten, Vergütung und Unterkunft der Schiedsrichter, Turnierleiter und Spielbeobachter bei der Endrunde des
Süddeutschen Wasserballpokal 2024, sowie die Badmiete des Ausrichters werden den Gesamtkosten zugeordnet. Diese
werden zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmer verteilt. Alle Abrechnungen sind bis 14 Tage nach der Endrunde an die
Ausgleichskasse des SSV (Michaela Mann, mann(at)sueddeutscher-schwimm-verband(dot)de) zu senden. Diese stellt
anhand der eingegangenen Abrechnungen die Gesamtabrechnung zusammen und fordert die fälligen Beträge mit einer
Frist von 14 Tagen bei den Vereinen ein. Anschließend werden die nötigen Auszahlungen vorgenommen.
Die Fahrtkosten und Vergütungen der Schiedsrichter, Turnierleiter und Spielbeobachter richten sich nach der SSV-
Honorar- & Gebührenordnung Wasserball.
8. Spielplan
Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im
Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
Alle Spiele des Süddeutschen Wasserballpokals finden am Wochenende (Samstag und/oder Sonntag) statt. Ausnahmen
können durch den Rundenleiter genehmigt werden.
9. Online-Protokoll
Die Spielprotokolle sind im Online-System des DSV gemäß § 343 WB FT-WABA zu führen und von allen Beteiligten
online zu bestätigen.
Kann das Protokoll nicht im Online-System geführt und/oder vollelektronisch abgeschlossen werden, ist ein Protokoll in
Papierform auf dem amtlichen Formblatt (DSV-Form 201) zu erstellen (handschriftlich oder ausgedruckt) und vom
Sekretär 1, den Schiedsrichtern und ggf. Spielbeobachtern zu unterschreiben.
In diesem Fall ist
a) der Rundenleiter binnen einer Stunde nach Spielende über das Ergebnis des Spiels zu informieren (Kurznachricht),
b) das Onlineprotokoll binnen 24 Stunden im Online-System nachzutragen und
c) das Originalprotokoll binnen 24 Stunden eingescannt im Online-System hochzuladen.
Bei einem Verstoß gegen die Punkte a) bis c) wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig.
Das Originalprotokoll muss in diesem Fall vom ausrichtenden Verein bis zum 31.07.2024 archiviert werden. Wird das
Originalprotokoll vom Rundenleiter angefordert, muss ihm dieses unverzüglich via Post zugesendet werden. Wird das
Originalprotokoll nicht bis zum 31.07.2024 angefordert, kann der Verein die Protokolle vernichten.
Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem
Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
Die Aufstellung des Gastvereins (Spieler, Kapitän, Trainer, Betreuer, Mannschaftsbegleiter) soll 24 Stunden vor
Spielbeginn via E-Mail dem Heimverein zugesendet werden.
10. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen des Süddeutschen Pokals ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels
elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei 30/20-sek.-Uhren aufzustellen. Eine
Ausnahme hiervon gilt für die Vereine, die über die Meldung der Landesverbände teilnehmen. Die Ausnahme bedarf der
Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch nehmen, haben den Gastverein vorab
hierüber zu unterrichten. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
11. Mannschaftsvorstellung
Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter und des Spielbeobachters soll zehn Minuten vor dem
Spiel erfolgen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft beginnt links vom Kampfrichtertisch.
12. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten. Für jede Spielverlegung wird eine
Verwaltungsgebühr gemäß § 311 Abs. 1 WB FT-WABA in Höhe von 50,00 € erhoben.
Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des
Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von
allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der
Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
13. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, zwei E-Mail-Adressen unabhängiger
Personen zu nennen (welche auf der Teilnahmeerklärung dokumentiert werden), an die offizielle Schreiben gerichtet
werden sollen.
Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die
betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
14. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie
und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind.
Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und
auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.
Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten
Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen
ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt
werden dürfen.
Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit
ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
15. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Süddeutscher Pokalsieger 2024" und erhält den Wanderpokal. Die drei
erstplatzierten Mannschaften erhalten jeweils 15 Medaillen.
16. Organisatorische Hinweise
Ab 15 Minuten vor Spielbeginn, während des gesamten Spiels sowie bis 15 Minuten nach Spielende ist vom Ausrichter
die medizinische Erstversorgung durch geschultes Personal (mindestens Ersthelfer) sicherzustellen. Das jeweilige
Personal hat sich während des Spiels am Spielfeld aufzuhalten und muss für alle erkennbar sein.
Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen.
Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei
beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Süddeutschen Schwimm-Verbandes.
17. Genehmigungsvermerk
Coburg / Marburg, 23.09.2023
Rüdiger Trommer Daniel Waas
Fachwart Wasserball Rundenleiter Männer