Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsrunde 2024 der 2. Wasserballliga Süd Männer
1. Allgemeines
Für die Austragung der Spiele der 2. Wasserballliga Süd gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT),
die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und
Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen
Schwimm-Verbands (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Sieger der 2. Wasserballliga Süd ist Süddeutscher Meister. Für die 2. Wasserballliga Süd 2024 haben sich folgende
Mannschaften qualifiziert:
Erster Frankfurter SC Post-SV Nürnberg SC Neustadt/Weinstraße SCW Fulda
SV Cannstatt SV Weiden VfB Friedberg WSV Vorwärts Ludwigshafen
WV Darmstadt
Die Spielrunde 2024 wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA durchgeführt.
Alle teilnehmenden Mannschaften, außer dem Aufsteiger in die 1. Bundesliga 2025, verpflichten sich zur Teilnahme am
Süddeutschen Wasserballpokal 2025.
2. Auf- und Abstieg
Die 2. Wasserballliga Süd ist eine Liga mit maximal zwölf Mannschaften.
Der Tabellenerste nach Abschluss der Spielrunde ist Süddeutscher Meister und wird zum Aufstiegsturnier zur
1. Bundesliga gemeldet. Kommt dieser Verein der Verpflichtung nicht nach, kann eine Ordnungsgebühr in Höhe von bis
zu 1000,00 € festgesetzt werden und der Tabellenzweite wird zum Aufstiegsturnier der 1. Bundesliga gemeldet. Kommt
dieser Verein der Verpflichtung ebenfalls nicht nach, kann eine Ordnungsgebühr in Höhe von bis zu 500,00 € festgesetzt
werden. Verzichtet auch dieser Verein vor Beginn des Aufstiegsturniers auf die Teilnahme, so kann der Tabellendritte zum
Aufstiegsturnier zur 1. Bundesliga gemeldet werden. Weitere Meldungen werden nicht durchgeführt.
Die Auf- und Abstiegsregelung, sowie die Durchführung eines Aufstiegs-/Relegationsturniers zur 2. Wasserballliga Süd
2025 ist abhängig von den Auf- und Absteigern in/von die/der 1. Bundesliga und den Meldungen der Landesverbände.
Folgende Konstellationen sind hierbei möglich und werden verbindlich festgelegt:
Absteiger aus BL 4 4 4 4 4 4
Aufsteiger in BL 0 0 0 -1 -1 -1
Meldungen aus LSV 0 1 2 od. mehrere 1 2 3 od. mehrere
Direktabsteiger in OL -1 -2 -2 -1 -2 -2
Teilnehmer an Relegation 0 0 -1 0 0 -1
Aufstiegs-Relegationsturnier nein nein ja nein nein ja
Absteiger aus BL 3 3 3 3 3 3
Aufsteiger in BL 0 0 0 -1 -1 -1
Meldungen aus LSV 1 2 3 od. mehrere 2 3 4 od. mehrere
Direktabsteiger in OL -1 -2 -2 -1 -2 -2
Teilnehmer an Relegation 0 0 -1 0 0 -1
Aufstiegs-Relegationsturnier nein nein ja nein nein ja
Absteiger aus BL 2 2 2 2 2 2
Aufsteiger in BL 0 0 0 -1 -1 -1
Meldungen aus LSV 2 3 4 od. mehrere 3 4 5 od. mehrere
Direktabsteiger in OL -1 -2 -2 -1 -2 -2
Teilnehmer an Relegation 0 0 -1 0 0 -1
Aufstiegs-Relegationsturnier nein nein ja nein nein ja
Absteiger aus BL 1 1 1 1 1 1
Aufsteiger in BL 0 0 0 -1 -1 -1
Meldungen aus LSV 3 4 5 od. mehrere 4 5 6 od. mehrere
Direktabsteiger in OL -1 -2 -2 -1 -2 -2
Teilnehmer an Relegation 0 0 -1 0 0 -1
Aufstiegs-Relegationsturnier nein nein ja nein nein ja
Absteiger aus BL 0 0 0 0 0 0
Aufsteiger in BL 0 0 0 -1 -1 -1
Meldungen aus LSV 4 5 6 od. mehrere 5 6 7 od. mehrere
Direktabsteiger in OL -1 -2 -2 -1 -2 -2
Teilnehmer an Relegation 0 0 -1 0 0 -1
Aufstiegs-Relegationsturnier nein nein ja nein nein ja
Je nach einer der oben dargestellten Situationen kann der Letzte und der Vorletzte der Abschlusstabelle als Absteiger
feststehen und der Drittletzte der Abschlusstabelle in die Relegation mit den gemeldeten Oberligisten gemeldet werden.
Die durch die Auf- und Abstiegsregelung für die 1. Bundesliga und durch die Meldungen zur 2. Wasserballliga Süd 2025
zu belegenden Plätze werden durch die besten Mannschaften des Aufstiegsturniers belegt, so dass wieder ein
Zwölferfeld besteht. Der Termin für das Aufstiegsturnier ist vom 12. bis 14.07.2024.
Die Mannschaft, die als Absteiger gemäß den obigen Konstellationen in die jeweilige Oberliga des Landesverbandes
absteigen müsste, kann in der Liga verbleiben, sofern durch die Auf- und Abstiegsregelungen für die 1. Bundesliga und
durch die fehlenden Meldungen zur 2. Wasserballliga Süd Plätze für das Zwölferfeld frei sind.
Zum Aufstieg zur 2. Wasserballliga Süd 2025 kann jeder Landesverband, sofern eine Spielrunde ausgeschrieben wurde,
an der die gemeldete Mannschaft teilgenommen hat, folgende Anzahl von Mannschaften melden:
Baden-Württemberg: 2 Vertreter
Bayern: 2 Vertreter
Südwest-Saar-Rheinland: 2 Vertreter
Hessen: 2 Vertreter
Wenn mehrere Landesverbände eine gemeinsame Runde spielen, kann nur eine Meldung für diese Runde erfolgen.
Meldeschluss ist der 07.07.2024.
3. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA.
Die Teilnahmebestätigung und der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung an den
Rundenleiter bis zum 17.09.2023 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung
nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.
Gemäß § 308 Abs. 4 WB FT-WABA müssen die neun Stammspieler bis zum 29.10.2023 dem jeweiligen
Landeswasserballwart gemeldet werden. Eine Kopie der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen.
Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 29.10.2023 vorzulegen. Es wird auf
§ 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
4. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau
sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke
verwendet werden.
Das Spielfeld soll 30 Meter lang und 20 Meter breit sein. Ist dies nicht gegeben, muss einmalig vor Saisonbeginn oder
mindestens eine Woche vor dem entsprechenden Spiel eine Ausnahmegenehmigung beim Rundenleiter beantragt
werden.
Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Kampfrichtertisch sind Sitzgelegenheiten für
Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen.
Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen
vorhanden sind.
4.1 Fliegender Wechsel
Grundsätzlich gilt § 316 Abs. 5 WB FT-WABA.
Der seitliche Wechselraum sollte eine Breite von mindestens 50 cm aufweisen. Insbesondere in engen Schwimmbädern
darf diese aber auch unterschritten werden. Der Wechselraum ist immer auf der Seite der Spielerbänke abzutrennen. Es
ist erlaubt, das Spielfeld auf dieser Seite etwas schmaler zu machen, um ausreichend Platz für den Wechselraum zu
schaffen. Dabei ist es erlaubt, dass die Tore sich nicht mehr mittig im Feld befinden.
5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Daniel Waas
Auf der Kahn 13
35041 Marburg
0151 24096102
waas(at)sueddeutscher-schwimm-verband(dot)de
Die Wasserballwarte/sportlichen Leiter der Vereine bestätigen bis zu einem schriftlichen Widerruf an den
Disziplinarbeauftragten durch die Meldung der Vereine den dort genannten Vereinsvertreter/Stellvertreter als Empfangs-
und Zustellungsbevollmächtigten des Vereins insbesondere im Sinne von § 10 (3) RO und § 28 RO.
6. Kampfgericht / Schiedsrichter / Spielbeobachter
In der 2. Wasserballliga Süd amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom
SSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei
insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können.
Die Schiedsrichter haben ihre Abrechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Spielende an die
Schiedsrichterausgleichskasse zu übermitteln. Später eingereichte Abrechnungen können im Einzelfall nicht mehr
erstattet werden.
Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV
wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in
Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA).
Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich
um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem
Heimverein spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen.
Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen.
Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden
Vereine.
In der 2. Wasserballliga Süd kann der SSV-Schiedsrichterobmann nach § 307a WB FT-WABA einen Spielbeobachter
einsetzen. Darüber hinaus können Vereine beim SSV-Schiedsrichterobmann die Ansetzung eines Spielbeobachters
beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antrag schriftlich (formlos via E-Mail) beim Schiedsrichterobmann (in Kopie beim
Rundenleiter) bis spätestens zehn Tage vor dem entsprechenden Spiel eingeht. Weiterhin muss ein Spielbeobachter zu
dem beantragten Termin verfügbar sein. Wird ein Spielbeobachter eingesetzt, ist für diesen ein Platz am
Kampfrichtertisch freizuhalten.
6.1 Aufgaben der Spielbeobachter gemäß 307a WB FT-WABA
Der Spielbeobachter unterstützt die Schiedsrichter bei deren Aufgabe, auf die Einhaltung der WB zu achten. Ein
Schwerpunkt seiner Aufgaben ist, mit den Schiedsrichtern das Spiel nachzubereiten, diese dabei zu coachen und dem
Schiedsrichterobmann eine Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. die Entwicklung der Schiedsrichter zu geben.
Ein Eingreifen in das laufende Spiel ist ausdrücklich nicht gestattet.
6.2 Vergütung der Spielbeobachter
Erfolgt die Ansetzung direkt durch den Schiedsrichterobmann, werden die Kosten gemäß der SSV-Honorar- &
Gebührenordnung Wasserball über die Schiedsrichterausgleichskasse beglichen. Erfolgt die Ansetzung auf Antrag eines
Vereins, muss dieser die Kosten gemäß der SSV-Honorar- & Gebührenordnung Wasserball selbst übernehmen.
7. Kosten / Schiedsrichterausgleichskasse
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst.
Die Kosten der Meisterschaft werden über die Schiedsrichterausgleichskasse abgerechnet. Hierzu haben die Vereine die
unten aufgeführten Zahlungen zu leisten. Sollten die Kosten der Runde die Zahlungen der Vereine überschreiten, wird
dies nachgefordert, ansonsten erfolgt die Erstattung der Gelder an die Vereine.
Die 1. Rate in Höhe von 1400,00 € ist bis 29.10.2023 an die Schiedsrichterausgleichskasse zu zahlen. Die 2. Rate in
Höhe von 1400,00 € ist bis zum 01.02.2024 fällig. Kontoinhaber: Süddeutscher Schwimm-Verband, IBAN:
DE89 5205 0353 0011 8286 53, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, Verwendungszweck:
„Schiedsrichterausgleichskasse 2. Wasserballliga Süd 1./2. Rate + Vereinsname“.
Wenn Meldegelder, Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf
die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt
auch für Fehlüberweisungen.
Zur Förderung der Jugend und Frauen im SSV Wasserball werden 8 % der Einzahlungen zweckgebunden aus den
Einzahlungen in der Schiedsrichterausgleichskasse einbehalten.
8. Meldegeld
Das Meldegeld für die 2. Wasserballliga Süd beträgt 250,00 €. Der Betrag ist bis zum 29.10.2023 fällig. Es ist auf das
Konto des Süddeutschen Schwimm-Verband, IBAN: DE37 5205 0353 0205 0028 58, BIC/SWIFT-Adresse:
HELADEF1KAS, mit dem Verwendungszweck „Meldegeld 2. Wasserballliga Süd + Vereinsname“ zu überweisen.
Die qualifizierten Mannschaften und die über die Landesschwimmverbände zur Meisterschaftsrunde der
2. Wasserballliga Süd gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 17.09.2023 ihre Teilnahme zusagen. Vereine, die nach
diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe
von bis zu 5000,00 €.
9. Beitrag Aus- und Fortbildung
Der Beitrag für die Aus- und Fortbildung und Ausstattung der Schiedsrichter im Süddeutschen Schwimm-Verband beträgt
100,00 €. Der Betrag ist bis zum 29.10.2023 fällig. Er ist auf das Konto des Süddeutschen Schwimm-Verband, IBAN:
DE89 5205 0353 0011 8286 53, BIC/SWIFT-Adresse: HELADEF1KAS, mit dem Verwendungszweck „Aus- und
Fortbildung 2. Wasserballliga Süd + Vereinsname“ zu überweisen.
10. Spielplan
Der Spielplan ist Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im
Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
Alle Spiele in der 2. Wasserballliga Süd finden am Wochenende (Samstag und/oder Sonntag) statt. Ausnahmen können
durch den Rundenleiter genehmigt werden.
Die Spielrunde wird in Spieltagen aufgeteilt, welche rechtzeitig vom Verband mitgeteilt werden und einzuhalten sind.
11. Online-Protokoll
Die Spielprotokolle sind im Online-System des DSV gemäß § 343 WB FT-WABA zu führen und von allen Beteiligten
online zu bestätigen.
Kann das Protokoll nicht im Online-System geführt und/oder vollelektronisch abgeschlossen werden, ist ein Protokoll in
Papierform auf dem amtlichen Formblatt (DSV-Form 201) zu erstellen (handschriftlich oder ausgedruckt) und vom
Sekretär 1, den Schiedsrichtern und ggf. Spielbeobachtern zu unterschreiben.
In diesem Fall ist
a) der Rundenleiter binnen einer Stunde nach Spielende über das Ergebnis des Spiels zu informieren (Kurznachricht),
b) das Onlineprotokoll binnen 24 Stunden im Online-System nachzutragen und
c) das Originalprotokoll binnen 24 Stunden eingescannt im Online-System hochzuladen.
Bei einem Verstoß gegen die Punkte a) bis c) wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig.
Das Originalprotokoll muss in diesem Fall vom ausrichtenden Verein bis zum 31.07.2024 archiviert werden. Wird das
Originalprotokoll vom Rundenleiter angefordert, muss ihm dieses unverzüglich via Post zugesendet werden. Wird das
Originalprotokoll nicht bis zum 31.07.2024 angefordert, kann der Verein die Protokolle vernichten.
Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem
Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
Die Aufstellung des Gastvereins (Spieler, Kapitän, Trainer, Betreuer, Mannschaftsbegleiter) soll 24 Stunden vor
Spielbeginn via E-Mail dem Heimverein zugesendet werden.
12. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen der 2. Wasserballliga Süd ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels
elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei 30/20-sek.-Uhren aufzustellen. Eine
Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
13. Mannschaftsvorstellung
Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter und des Spielbeobachters soll zehn Minuten vor dem
Spiel erfolgen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft beginnt links vom Kampfrichtertisch.
14. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten. Für jede Spielverlegung wird eine
Verwaltungsgebühr gemäß § 311 Abs. 1 WB FT-WABA in Höhe von 50,00 € erhoben.
Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des
Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von
allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der
Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
15. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, zwei E-Mail-Adressen unabhängiger
Personen zu nennen (welche auf der Teilnahmeerklärung dokumentiert werden), an die offizielle Schreiben gerichtet
werden sollen.
Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die
betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
16. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie
und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind.
Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und
auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.
Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten
Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen
ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt
werden dürfen.
Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit
ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
17. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft trägt den Titel "Süddeutscher Meister 2024". Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten
jeweils 15 Medaillen.
18. Organisatorische Hinweise
Ab 15 Minuten vor Spielbeginn, während des gesamten Spiels sowie bis 15 Minuten nach Spielende ist vom Ausrichter
die medizinische Erstversorgung durch geschultes Personal (mindestens Ersthelfer) sicherzustellen. Das jeweilige
Personal hat sich während des Spiels am Spielfeld aufzuhalten und muss für alle erkennbar sein.
Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen.
Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei
beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Süddeutschen Schwimm-Verbandes.
19. Genehmigungsvermerk
Coburg / Marburg, 23.09.2023
Rüdiger Trommer Daniel Waas
Fachwart Wasserball Rundenleiter Männer