Durchführungsbestimmung der Jugendrunden in Hessen Saison 2023

1. Allgemeines

Für die Austragung der Spiele der Jugendrunden in Hessen gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Sieger der Jugend U20, Jugend U18, Jugend U16, Jugend U14, Jugend U12 und Jugend U10 sind Hessischer Meister.

Spielberechtigt sind:

Jugend U 20 Jahrgang 2003 - 2006
Jugend U 18 Jahrgang 2005 - 2008

Jugend U 16 Jahrgang 2007 - 2010

Jugend U 14 Jahrgang 2009 - 2012

Jugend U 12 Jahrgang 2011 - 2014

Jugend U 10 Jahrgang 2013 - 2015

Für die Jugend U18 sind die Mannschaften, die an der U18 Bundesliga des DSV teilnehmen, nicht spielberechtigt.

Als Auszeichnung erhalten die Mannschaften der Plätze 1 bis 3 jeder Spielklasse 15 Medaillen.

Die gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 03.02.2023 ihre Teilnahme zusagen. Bei Vereinen, die nach diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, wird ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 € erhoben.

Auf Antrag können nach § 306 Abs. 4 WB FT-WABA in der Jugend U14 und U16 auch jüngere Spieler/-innen eingesetzt werden. Diese Spieler/-innen müssen dem Rundenleiter vor der Runde bzw. bei laufender Runde, jedoch spätestens vor dem ersten Einsatz, gemeldet werden.

Die Vereine sind verpflichtet, die Spieler/-innen, die die oben erwähnte Regelung in Anspruch nehmen wollen, dem Rundenleiter vor dem ersten Spiel, spätestens jedoch bis 03.02.2023 unter Angabe des Namens, des Vornamens und der ID-Nummer zu melden.

Der Rundenleiter wird eine Liste erstellen und diese als Anhang zu der Durchführungsbestimmung der Jugendrunde 2023 veröffentlichen, sodass alle Beteiligten über den Einsatz informiert sind.

Die Spielrunde 2023 wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA durchgeführt. Die Spielrunde beginnt am 04.02.2023 und muss bis zum 16.07.2023 abgeschlossen sein. Termine außerhalb der genannten Termine in diesem Abschnitt benötigen eine Genehmigung des Rundenleiters und müssen mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden.

1.1 Hygienekonzept
Sollte innerhalb der Durchführung der Oberliga Hessen ein Hygienekonzept Wasserball des Hessischen Schwimm-Verbandes in Kraft treten, ist dies in seiner aktuellen Fassung vollumfänglich umzusetzen. Des Weiteren sind mögliche Hygienekonzepte der Badbetreiber zu beachten und umzusetzen. Festgestellte Verstöße gegen geltende Hygienekonzepte können durch den Disziplinarbeauftragten geahndet werden.

2. Rundenleiter Disziplinarbeauftragter

Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:

Jens Sommerkorn

Stifterstr. 14

64291 Darmstadt

Tel.: 06151 / 3965727 p.

Mobil: 0172 / 8670611

Email:
wabajugend(at)hessischer-schwimm-verband(dot)de
3. Spielpläne/Spielfeld

Die Spielpläne sind Bestandteile dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter i.S. der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
§ 316 Abs. 5 WB FT-WABA (Wechselraum zum fliegenden Wechsel) kommt in den Jugendrunden in Hessen nicht zur Anwendung.
4. Schiedsrichter/Kampfgericht

In der U18 und U16 Jugend amtieren gem. § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter, in der U14, U12 und U10 Jugend mindestens ein Schiedsrichter. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den HSV-Schiedsrichterobmann. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können.

Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt, wobei es sich um regelkundige Personen handeln muss, von denen jede Person ein geprüfter Kampfrichter ist.
Das Mindestalter der Kampfrichter ist generell 15 Jahre. Abweichend hiervon kann ein Zeitnehmer mit einem Mindestalter von 14 Jahren als Zeitnehmer 1 eingesetzt werden, wenn dieser durch den HSV-Kampfrichterobmann geprüft ist und eine entsprechende Bescheinigung mit sich führt.
Auf die Kampfrichterordnung des DSV wird hingewiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr i. H. v. 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA).

Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als Zeitnehmer 2 zu fungieren, sofern er regelkundig und ein geprüfter Kampfrichter ist. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer 2 zu stellen, ist dem Heimverein spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen.
Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel beteiligten Vereine.

5. Kosten

Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst.
Die Kosten der Schiedsrichter werden durch die gemeinsame Schiedsrichterausgleichskasse beglichen. Die Abrechnungen der Schiedsrichter sind an Aletta van den Haak, Dr.-Konrad-Adenauer-Straße 19, 74736 Hardheim (alettavdhaak(at)t-online(dot)de) zu senden. Schiedsrichterabrechnungen, die später als 14 Tage nach Ende des jeweiligen Spieles bei der Abrechnungsstelle eingehen (Poststempel/Datum Email) können nicht mehr berücksichtigt werden!
Auf der Jugend-Rundensitzung wurde beschlossen, ein Meldegeld in Höhe von EUR 200,00 pro Mannschaft und Altersklasse zu erheben. Das Meldegeld ist bis zum 03.02.2023 auf das folgende Konto zu überweisen:

Aletta van den Haak (DKB Bank)
IBAN DE12 1203 0000 1076 5188 18
BIC BYLADEM1001

Wenn Meldegelder, Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen.

6. Spielprotokolle

Es kommt das Online-Protokoll des Deutschen Schwimm-Verband zur Anwendung. Die Eingabe als Live-Ticker der einzelnen Spiele soll erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, muss das Ergebnis innerhalb von einer Stunde nach Spielende per Kurznachricht dem Rundenleiter mitgeteilt werden und das Protokoll über die Zugangsberechtigung des Vereins bis spätestens 24 Stunden nach Spielende eingegeben werden, ansonsten wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
Das Originalprotokoll ist mit den entsprechenden Unterschriften gemäß § 343 WB FT-WABA anzufertigen. Das Original ist von dem Ausrichter unter Beachtung von § 343 WB FT-WABA nach Spielende dem Rundenleiter zuzusenden.
Bei unvollständigem oder fehlerhaftem Protokoll kann vom Rundenleiter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben werden.

7. Verändertes Regelwerk U12/U14:

Abweichend von den Regelungen der WB FT-WABA in der derzeit gültigen Fassung, gilt für die U12:

ï‚· Abweichend von § 321 Absatz 2 WB FT
-WABA darf der Trainer in der Jugendklasse U12 + U10 bis zur Mittellinie coachen, wenn sich seine Mannschaft im Angriff befindet. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 unverändert.
ï‚· Die Spiele sind, soweit möglich, auf einem Spielfeld, das lediglich den Mindestmaßen entspricht, auszutragen.

ï‚· Die Spielzeit in der U12 Jugend beträgt 4 x 6 Minuten, in der U14 Jugend 4 x 7 Minuten.

8. Verändertes Regelwerk U10:

ï‚· kleineres Spielfeld mit den Maßen von 7,5
- 10 m x 15 - 20 m
ï‚· 6 Spieler/
-innen pro Mannschaft im Feld (1 Torhüter und 5 Feldspieler)
ï‚· es dürfen 13 Spieler/
-innen in einem Spiel eingesetzt werden
ï‚· kleinere Tore; 215 cm x 75 cm (Mini
- Polo - Tore)
ï‚· kleinere Bälle; Mini
- Polo - Wasserball (Größe 3) sollen verwendet werden.
ï‚· kürzere Spielzeiten: 4 x 5 Minuten (die Pausen zwischen den einzelnen Abschnitten beträgt jeweils zwei Minuten)

ï‚· die zwei Meter Regel wird außer Kraft gesetzt

ï‚· der Strafwurf wird auf vier Meter ausgeführt

ï‚· es können Trainer mit der Qualifikation des Trainerassistenten die Rechte des Trainers wahrnehmen und im Protokoll eingetragen werden.

9. Spielverlegungen
Spielverlegungen sind grundsätzlich nicht zulässig - mit Ausnahme in begründeten Fällen unter Beachtung von § 311 Abs. 3 WB FT-WABA und § 312 Abs. 2 WB FT-WABA. Bei Spielverlegungen ist § 311 WB FT-WABA zu beachten.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die einer Reaktion in weniger als 5 Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
10. Organisatorische Hinweise

Der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung im Original an den Rundenleiter bis zum 03.02.2023 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.

Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 03.02.2023 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
In der Saison 2023 kann der Rundenleiter abweichend von § 348 Abs. 3 WB FT-WABA auch für drei oder mehr Spiele eine Vertretung des Trainers genehmigen, sofern Einschränkungen bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen während der Pandemielage geltend gemacht werden.
Gemäß § 308 WB FT-WABA sind die Stammspieler der jeweiligen Mannschaften bis zum 03.02.2023 an den zuständigen Landeswasserballwart zu melden. Eine Mehranfertigung der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung findet § 346 WB FT-WABA Anwendung.

Bei allen Spielen muss eine Toranzeige vorhanden sein.

Es müssen 5 gleiche Wettkampfbälle bereitgestellt werden.

Beide Mannschaften (egal ob Heim-oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen.

Der Rundenbeginn für alle Ligen ist der 04.02.2023.

Einzelne Spiele können in Abstimmung mit dem Rundenleiter und den beteiligten Vereinen bereits vorab durchgeführt werden.

11. Teilnahmeberechtigung

Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT.

12. Datenschutz
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.

Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen.
Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung
verlangen.

13. sonstige Hinweise und Einspruch

Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per Email. Dazu werden die Vereine aufgefordert, den entsprechenden Verantwortlichen, dem Rundenleiter und dem Schiedsrichterobmann des HSV zwei E-Mail-Adressen zu nennen, an die entsprechende Schreiben, wie diese Durchführungsbestimmungen, Maßnahmen usw. gerichtet werden können. Bei Spielausfällen und -verlegungen hat zusätzlich eine Mitteilung an den Wasserballwart des gegnerischen Vereins, den Rundenleiter, die eingeteilten Schiedsrichter und an den Schiedsrichterobmann zu erfolgen.

Bei allen Spielen der Jugendrunden in Hessen 2023 ist eine „Erste Hilfe“ durch geschultes Personal zu garantieren.

Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Hessischen Schwimm-Verbands.

Offenbach, 31.12.2022

Manfred Vater, Wasserballwart

Jens Sommerkorn, Rundenleiter