Durchführungsbestimmungen der
hessischen Jugendmeisterschaften 2026
1. Allgemeines und Teilnehmer
Für die Austragung der Spiele der hessischen Jugendmeisterschaften gelten die Wettkampfbestimmungen
Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung
(RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping
Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Für die hessischen Jugendmeisterschaften 2026 haben folgende Vereine ihre Teilnahme erklärt:
Erster Frankfurter SC
Rüsselsheimer SC 1954
SC Wiesbaden 1911
SC Wasserfreunde Fulda 1923
VfB Friedberg
WV Darmstadt 70
WSV Vorwärts Ludwigshafen 1921
Es ist für die teilnehmenden Vereine möglich, in den unterschiedlichen Altersklassen Auswahlmannschaften zu
bilden.
Spielberechtigt gemäß § 304 WB FT-WABA sind:
Altersklasse U18: Jahrgang 2008 - 2011
Altersklasse U16: Jahrgang 2010 - 2013
Altersklasse U14: Jahrgang 2012 - 2015
Altersklasse U12: Jahrgang 2014 - 2016
Abweichend zu § 304 WB FT-WABA:
Altersklasse U10: Jahrgang 2016 - 2018
(gemäß § 12 Abs. 1 WB-AT)
Für die Altersklasse U18 sind die Mannschaften, die an der Wasserball Bundesliga U18 teilnehmen,
nicht teilnahmeberechtigt.
2. Spielsystem
Die Spielrunde 2026 wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA
durchgeführt.
Die Spielrunde 2026 beginnt am 12.01.2026 und muss bis zum 29.06.2026 abgeschlossen sein. Termine
außerhalb der genannten Termine benötigen eine Genehmigung des Rundenleiters und müssen mindestens 14
Tage vorher eingereicht werden.
3. Hessischer Meister
Die Sieger der Altersklasse U18, U16, U14, U12 und U10 sind Hessischer Meister der entsprechenden
Altersklasse.
4. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA.
Abweichend zu § 305 Abs. 1 WB FT-WABA sind in allen Jugendrunden männliche und weibliche Spieler
teilnahmeberechtigt.
Gemäß § 308 Abs. 4 WB FT-WABA müssen die sieben Stammspieler bis zum 12.01.2026 dem hessischen
Fachwart gemeldet werden. Eine Mehrfertigung der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen. Sollte eine
Ausnahmegenehmigung für einen Spieltermin vor offiziellem Rundenbeginn erteilt sein, müssen die betreffenden
Vereine die Stammspieler 7 Tage vor Spielbeginn dem hessischen Fachwart melden. Eine Mehrfertigung der
Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen.
Die Teilnahmeerklärung und der Nachweis der Sportgesundheit sind über das DSV Vereinsportal vorzunehmen.
Der Meldebeginn und Meldeschluss ist dem DSV Vereinsportal zu entnehmen.
Die Meldung von Auswahlmannschaften muss bis zum 12.01.2026 schriftlich beim Rundenleiter durch beide
Vereine erfolgen. Dazu ist das Formular Erklärung der Sportgesundheit auszufüllen. Findet keine fristgerechte
Meldung statt, ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.
Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 12.01.2026 vorzulegen. Es wird
auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
5. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen
Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle
der gleichen Marke verwendet werden.
Das Spielfeld soll 25 Meter lang und 20 Meter breit sein. Ist dies nicht gegeben, muss einmalig vor Saisonbeginn
oder mindestens eine Woche vor dem entsprechenden Spiel eine Ausnahmegenehmigung beim Rundenleiter
beantragt werden.
§ 316 Abs. 5 WB FT-WABA (Wechselraum zum fliegenden Wechsel) kommt in den hessischen Jugendrunden
nicht zur Anwendung.
Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Kampfrichtertisch sind Sitzgelegenheiten für
Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen.
Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen
Markierungen vorhanden sind.
6. Verändertes Regelwerk abweichend zur WB FT-WABA
6.1 U10
Die Spielzeit beträgt 4 x 5 Minuten. Gespielt wird mit Bällen der Größe 3. Das Spielfeld soll eine Länge von 15 bis
20 Meter und eine Breite von 7,5 bis 10 Meter besitzen. Die Tore haben eine Größe von 215 cm x 75 cm.
Aufblasbare Tore sind zugelassen.
Abweichend von § 321 Abs. 1 WB FT-WABA bestehen die Mannschaften aus sechs Spielern, darunter ein
Torwart. Es können an einem Spiel 15 Spieler teilnehmen, darunter zwei feste Torhüter, die die Torwartkappe
tragen müssen, falls mehr als 13 Spieler eingesetzt werden. Abweichend von § 321 Abs. 2 WB FT-WABA darf
der Trainer bis zur Mittellinie coachen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 Abs. 2 WB FT-WABA
unverändert.
Der „direkte Freiwurf“ ist verboten. Der Torraum kommt in dieser Altersklasse nicht zur Anwendung. Abweichend
von § 340 Abs. 1 WB FT-WABA wird der Strafwurf auf der gegnerischen 4m-Linie ausgeführt. Abweichend von §
348 Abs. 2 a) WB FT-WABA können Trainer mit der Qualifikation des Trainerassistenten die Rechte des Trainers
wahrnehmen und im Protokoll eingetragen werden.
6.2 U12
Die Spielzeit beträgt 4 x 6 Minuten. Gespielt wird mit Bällen der Größe 3. Die Spielfeldgröße beträgt maximal 25
Meter in der Länge und 16 Meter in der Breite. Die Tore haben eine Größe von 250 cm x 80 cm. Aufblasbare
Tore sind zugelassen.
Abweichend von § 321 Abs. 1 WB FT-WABA bestehen die Mannschaften aus sechs Spielern, darunter ein
Torwart. Es können an einem Spiel 15 Spieler teilnehmen, darunter zwei feste Torhüter, die die Torwartkappe
tragen müssen, falls mehr als 13 Spieler eingesetzt werden. Abweichend von § 321 Abs. 2 WB FT-WABA darf
der Trainer bis zur Mittellinie coachen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 Abs. 2 WB FT-WABA
unverändert. Der „direkte Freiwurf“ ist verboten.
6.3 U14
Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten. Gespielt wird mit Bällen der Größe 4.
6.4 U16
Abweichend zur Spielberechtigung gemäß § 304 WB FT-WABA dürfen die beteiligten Vereine pro Spiel maximal
zwei Spieler des Jahrgangs 2009 einsetzen.
7. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Jens Sommerkorn
Stifterstraße 14
64291 Darmstadt
0172 8670611
wabajugend(at)hessischer-schwimm-verband(dot)de
Die Wasserballwarte/sportlichen Leiter der Vereine bestätigen bis zu einem schriftlichen Widerruf an den
Disziplinarbeauftragten durch die Meldung der Vereine den dort genannten Vereinsvertreter/Stellvertreter als
Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigten des Vereins insbesondere im Sinne von § 10 (3) RO und § 28 RO.
8. Kampfgericht & Schiedsrichter
In den hessischen Jugendrunden amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter
werden vom HSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu
unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und
ungestört bewegen können.
Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA
des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine
Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA).
Abweichend von § 323 WB FT-WABA können Spiele der U12 Runde von nur einem Schiedsrichter geleitet
werden. Die Schiedsrichter der U10 Runde werden von den gastgebenden Vereinen gestellt. Hierbei soll auf
offizielle Schiedsrichter zurückgegriffen werden. Die Organisation und Kosten übernimmt der jeweilige Ausrichter
des Wettkampfblocks. Das Kampfgericht kann in der U10 und U12 Runde mit einem Sekretär und Zeitnehmer
geführt werden.
Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 28/18-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern
es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen,
ist dem Heimverein spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen.
Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter
wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person
der am Spiel teilnehmenden Vereine.
9. Kosten
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst.
Die Kosten der Schiedsrichter werden durch die HSV-Schiedsrichterausgleichskasse beglichen, in die jeder
Verein einzahlt. Die Abrechnungen der Schiedsrichter sind an den Rundenleiter zu senden.
Schiedsrichterabrechnungen, die später als 14 Tage nach Ende des jeweiligen Spieles bei der Abrechnungsstelle
eingehen (Poststempel / Datum Email) können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Zahlungen richten sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften je Altersklasse:
U10 (sechs Meldungen): 50,00 €
U12 (vier Meldungen): 360,00 €
U14 (vier Meldungen): 360,00 €
U16 (fünf Meldungen): 480,00 €
Der Betrag ist bis zum 10.01.2026 auf folgendes Konto einzuzahlen:
Hessischer-Schwimm-Verband e.V. :
DE90 5065 0023 0000 1493 69
BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1HAN
Verwendungszweck: „Jugendrunde 2026 + Vereinsname + Altersklasse“
Wenn Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die
genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt
auch für Fehlüberweisungen.
Vereine, die nach Meldeschluss auf eine Teilnahme verzichten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld
(ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 €.
Sollten die Kosten der Runde die Zahlungen der Vereine überschreiten, wird dies nachgefordert, ansonsten
erfolgt die Erstattung der Gelder an die Vereine.
10. Spielpläne
Die Spielpläne sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist
Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB
FT-WABA.
11. Spielprotokolle
Die Spielprotokolle sind im Online-System des DSV gemäß § 343 WB FT-WABA zu führen und von allen
Beteiligten online zu bestätigen.
Kann das Protokoll nicht im Online-System geführt und/oder vollelektronisch abgeschlossen werden, ist ein
Protokoll in Papierform auf dem amtlichen Formblatt (DSV-Form 201) zu erstellen (handschriftlich oder
ausgedruckt) und vom Sekretär 1, den Schiedsrichtern und ggf. Spielbeobachtern zu unterschreiben.
In diesem Fall ist
a) der Rundenleiter binnen einer Stunde nach Spielende über das Ergebnis des Spiels zu informieren,
b) das Onlineprotokoll binnen 24 Stunden im Online-System nachzutragen und
c) das Originalprotokoll binnen 24 Stunden eingescannt im Online-System hochzuladen.
Bei einem Verstoß gegen die Punkte a) bis c) wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig.
Das Originalprotokoll muss in diesem Fall vom ausrichtenden Verein bis zum 31.07.2026 archiviert werden. Wird
das Originalprotokoll vom Rundenleiter angefordert, muss ihm dieses unverzüglich via Post zugesendet werden.
Wird das Originalprotokoll nicht bis zum 31.07.2026 angefordert, kann der Verein die Protokolle vernichten.
Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf
einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des
Spiels erschwert.
12. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen der hessischen Jugendrunden ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 28/18-sek.-Zeit
mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei 28/18-sek.-Uhren aufzustellen.
Die Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch
nehmen, haben den Gastverein vorab hierüber zu unterrichten. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige
vorgeschrieben.
13. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten.
Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine
Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin
übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen
Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
14. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, mindestens zwei E-Mail-
Adressen unabhängiger Personen zu nennen, an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen.
Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen,
sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
15. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass
er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten
einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in
den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt.
Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung
genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische
Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie
Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen.
Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten
jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
16. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft jeder Altersklasse trägt den Titel "Hessischer Meister 2026". Die drei erstplatzierten
Mannschaften jeder Altersklasse erhalten jeweils 15 Medaillen.
17. Organisatorische Hinweise
Ab 15 Minuten vor Spielbeginn, während des gesamten Spiels sowie bis 15 Minuten nach Spielende ist vom
Ausrichter die medizinische Erstversorgung durch geschultes Personal (mindestens Ersthelfer) sicherzustellen.
Das jeweilige Personal hat sich während des Spiels am Spielfeld aufzuhalten und muss für alle erkennbar sein.
Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen Heim- und Auswärts-Kappensatz bei
den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um
Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Süddeutschen Schwimm-Verbandes.
18. Genehmigungsvermerk
Offenbach, 28.12.2025
Manfred Vater Fachwart Wasserball
Jens Sommerkorn Rundenleiter








