Durchführungsbestimmungen der hessischen Jugendmeisterschaften 2024
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1. Allgemeines und Austragungsmodus
Für die Austragung der Spiele der hessischen Jugendmeisterschaften gelten die Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil (WB-AT), die Wettkampfbestimmungen Fachteil Wasserball (WB FT-WABA), die Rechtsordnung (RO), die Beitrags- und Gebührenordnung (BuGO), die Kampfrichterordnung (KRO-WABA) und die Anti-Doping Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verband (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Sieger der Altersklasse U18, U16, U14, U12 und U10 sind Hessischer Meister der entsprechenden Altersklasse.
Spielberechtigt gemäß § 304 WB FT-WABA sind:
Altersklasse U18: Jahrgang 2006 - 2009
Altersklasse U16: Jahrgang 2008 - 2011
Altersklasse U14: Jahrgang 2010 - 2013
Altersklasse U12: Jahrgang 2012 - 2014
Abweichend zu § 304 WB FT-WABA:
Altersklasse U10: Jahrgang 2014 - 2016
(gemäß § 12 Abs. 1 WB-AT)
Für die Altersklasse U18 sind die Mannschaften, die an der U18 Bundesliga des DSV teilnehmen, nicht teilnahmeberechtigt.
Die Spielrunde 2024 wird im Rundensystem in einer Hin- und Rückrunde gemäß § 303 WB FT-WABA durchgeführt. Die Spielrunde beginnt am 13.01.2024 und muss bis zum 07.07.2024 abgeschlossen sein. Termine außerhalb der genannten Termine in diesem Abschnitt benötigen eine Genehmigung des Rundenleiters und
müssen mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden.
2. Teilnahmeberechtigung
Für die Teilnahmeberechtigung gilt § 19 WB-AT und § 304 Abs. 1 WB FT-WABA. Abweichend zu § 305 Abs. 1 WB FT-WABA sind in allen Jugendrunden männliche und weibliche Spieler teilnahmeberechtigt. Die gemeldeten Mannschaften müssen bis zum 24.11.2023 ihre Teilnahme zusagen. Bei Vereinen, die nach diesem Termin auf eine Teilnahme verzichten, wird ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zusätzlich in Höhe von bis zu 500,00 € erhoben.
Gemäß § 308 Abs. 4 WB FT-WABA müssen die sieben Stammspieler bis zum 12.01.2024 dem hessischen Fachwart gemeldet werden. Eine Mehrfertigung der Meldung ist dem Rundenleiter zuzustellen. Die Teilnahmebestätigung und der Nachweis der Sportgesundheit ist anhand der übersandten Bescheinigung an den Rundenleiter bis zum 12.01.2024 zu übersenden. Andernfalls ist davon auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 19 WB-AT nicht vorliegt.
Die Trainerlizenzen nach § 348 WB FT-WABA sind dem Rundenleiter bis zum 12.01.2024 vorzulegen. Es wird auf § 348 Abs. 2 und 3 WB FT-WABA hingewiesen.
Auf Antrag können nach § 306 Abs. 4 WB FT-WABA in der Jugend U14 und U16 auch jüngere Spieler/-innen eingesetzt werden. Diese Spieler/-innen müssen dem Rundenleiter vor der Runde bzw. bei laufender Runde, jedoch spätestens vor dem ersten Einsatz, gemeldet werden.
Die Vereine sind verpflichtet, die Spieler, die die oben erwähnte Regelung in Anspruch nehmen wollen, dem Rundenleiter vor dem ersten Spiel, spätestens jedoch bis 12.01.2024 unter Angabe des Namens, des Vornamens und der ID-Nummer zu melden.
Der Rundenleiter wird eine Liste erstellen und diese als Anhang zu der Durchführungsbestimmung der Jugendrunde 2024 veröffentlichen, sodass alle Beteiligten über den Einsatz informiert sind.
3. Spielfeld
Der Ausrichter ist unter Beachtung von § 316 WB FT-WABA für den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau sowie für die Bereitstellung der benötigten Gegenstände verantwortlich. Es sollen fünf Spielbälle der gleichen Marke verwendet werden. § 316 Abs. 5 WB FT-WABA (Wechselraum zum fliegenden Wechsel) kommt in den hessischen Jugendrunden nicht zur Anwendung. Hinter der jeweiligen verlängerten Torlinie gegenüber dem Kampfrichtertisch sind Sitzgelegenheiten für Auswechselspieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter bereitzustellen. Die gastgebenden Vereine haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass keine widersprüchlichen Markierungen vorhanden sind.
4. Verändertes Regelwerk abweichend zur WB FT-WABA
4.1 U10
Die Spielzeit beträgt 4 x 5 Minuten. Gespielt wird mit Bällen der Größe 3. Das Spielfeld soll eine Länge von 15 bis 20 Meter und eine Breite von 7,5 bis 10 Meter besitzen. Die Tore haben eine Größe von 215 cm x 75 cm. Aufblasbare Tore sind zugelassen. Abweichend von § 321 Abs. 1 WB FT-WABA bestehen die Mannschaften aus sechs Spielern, darunter ein Torwart, der die Torwartkappe tragen muss. Nicht mehr als sieben weitere Austauschspieler dürfen bereitstehen.
Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 Abs. 1 WB FT-WABA unverändert. Abweichend von § 321 Abs. 2 WB FT-WABA darf der Trainer bis zur Mittellinie coachen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 Abs. 2 WB FT-WABA unverändert. Der direkte Freiwurf ist verboten. Der Torraum kommt in dieser Altersklasse nicht zur Anwendung. Abweichend von § 340 Abs. 1 WB FT-WABA wird der Strafwurf auf der gegnerischen 4m-Linie ausgeführt. Abweichend von § 348 Abs. 2 a) WB FT-WABA können Trainer mit der Qualifikation des Trainerassistenten die Rechte des Trainers wahrnehmen und im Protokoll eingetragen werden.
4.2 U12
Die Spielzeit beträgt 4 x 6 Minuten. Gespielt wird mit Bällen der Größe 3. Das Spielfeld soll eine Länge von 20 bis 25 Meter und eine Breite von 14 bis 16 Meter besitzen. Die Tore haben eine Größe von 215 cm x 75 cm. Aufblasbare Tore sind zugelassen. Abweichend von § 321 Abs. 1 WB FT-WABA bestehen die Mannschaften aus sechs Spielern, darunter ein Torwart, der die Torwartkappe tragen muss. Nicht mehr als sieben weitere Austauschspieler dürfen bereitstehen.
Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 Abs. 1 WB FT-WABA unverändert. Abweichend von § 321 Abs. 2 WB FT-WABA darf der Trainer bis zur Mittellinie coachen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 Abs. 2 WB FT-WABA unverändert. Der direkte Freiwurf ist verboten.
4.3 U14
Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten. Gespielt wird mit Bällen der Größe 4. Das Spielfeld soll eine Länge von 25 bis 30 Meter und eine Breite von 16 bis 20 Meter besitzen.
5. Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Der Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter gemäß § 9 RO ist:
Jens Sommerkorn
Stifterstraße 14
64291 Darmstadt
0172 8670611
wabajugend(at)hessischer-schwimm-verband(dot)de
Die Wasserballwarte/sportlichen Leiter der Vereine bestätigen bis zu einem schriftlichen Widerruf an den Disziplinarbeauftragten durch die Meldung der Vereine den dort genannten Vereinsvertreter/Stellvertreter als Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigten des Vereins insbesondere im Sinne von § 10 (3) RO und § 28 RO.
6. Kampfgericht & Schiedsrichter
In allen Jugendrunden amtieren gemäß § 323 WB FT-WABA zwei Schiedsrichter. Die Schiedsrichter werden vom HSV-Schiedsrichterobmann eingeteilt. Die Schiedsrichter sind vom Ausrichter in jeder Hinsicht zu unterstützen, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass sie sich am Beckenrand ausreichend und ungestört bewegen können. Das Kampfgericht besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Ausrichter gestellt. Auf die KRO-WABA des DSV wird verwiesen. Wenn keine geprüften Kampfrichter eingesetzt werden, wird je Kampfrichter eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig (§ 306 Abs. 2 WB FT-WABA). Ein Vertreter der Gastmannschaft hat das Recht, im Kampfgericht als 30/20-sek.-Zeitnehmer zu fungieren, sofern es sich um einen geprüften Kampfrichter handelt. Die Absicht der Gastmannschaft, einen Zeitnehmer zu stellen, ist dem Heimverein spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn mitzuteilen. Alle Spiele werden ohne Torrichter ausgetragen. Deren Aufgaben werden durch die Schiedsrichter wahrgenommen. Lediglich die Hereingabe des Balles auf Zeichen der Schiedsrichter erfolgt durch eine Person der am Spiel teilnehmenden Vereine.
7. Kosten
Die Ausrichter übernehmen die Kosten am Ort, die anreisenden Vereine tragen ihre Auslagen selbst. Die Kosten der Schiedsrichter werden durch die HSV-Schiedsrichterausgleichskasse beglichen, in die jeder Verein einzahlt. Die Abrechnungen der Schiedsrichter sind an den Rundenleiter zu senden. Schiedsrichterabrechnungen, die später als 21 Tage nach Ende des jeweiligen Spieles bei der Abrechnungsstelle eingehen (Poststempel / Datum Email) können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zahlungen richten sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften je Altersklasse:
Zwei Meldungen: 200,00 €
Drei Meldungen: 250,00 €
Vier Meldungen: 360,00 €
Fünf Meldungen: 500,00 €
Sechs Meldungen: 600,00 €
Der Betrag ist bis zum 12.01.2024 auf folgendes Konto einzuzahlen:
Schiedsrichterausgleichskasse des HSV Wasserball
DE90 5065 0023 0000 1493 69
BIC-/SWIFT-Code: HELADEF1HAN
Verwendungszweck: „Schiedsrichterausgleichskasse Jugendrunde 2024“
Wenn Beträge zu den Zahlungen der Schiedsrichterausgleichkasse, Ordnungsmaßnahmen, etc. nicht auf die genannten Konten überwiesen werden, wird eine Verzugsgebühr von 30,00 € zweckgebunden erhoben. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen. Sollten die Kosten der Runde die Zahlungen der Vereine überschreiten, wird dies nachgefordert, ansonsten erfolgt die Erstattung der Gelder an die Vereine.
8. Spielplan
Die Spielpläne sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Der jeweils zuerst genannte Verein ist Ausrichter im Sinne der WB. Die Kappenfarbe richtet sich nach § 330 WB FT-WABA in Verbindung mit § 320 WB FT-WABA.
9. Online-Protokoll
Die Spielprotokolle sind im Online-System des DSV gemäß § 343 WB FT-WABA zu führen und von allen Beteiligten online zu bestätigen. Kann das Protokoll nicht im Online-System geführt und/oder vollelektronisch abgeschlossen werden, ist ein Protokoll in Papierform auf dem amtlichen Formblatt (DSV-Form 201) zu erstellen (handschriftlich oder ausgedruckt) und vom Sekretär 1, den Schiedsrichtern und ggf. Spielbeobachtern zu unterschreiben. In diesem Fall ist
a) der Rundenleiter binnen einer Stunde nach Spielende über das Ergebnis des Spiels zu informieren,
b) das Onlineprotokoll binnen 24 Stunden im Online-System nachzutragen und
c) das Originalprotokoll binnen 24 Stunden eingescannt im Online-System hochzuladen.
Bei einem Verstoß gegen die Punkte a) bis c) wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Das Originalprotokoll muss in diesem Fall vom ausrichtenden Verein bis zum 31.08.2024 archiviert werden. Wird das Originalprotokoll vom Rundenleiter angefordert, muss ihm dieses unverzüglich via Post zugesendet werden.
Wird das Originalprotokoll nicht bis zum 31.08.2024 angefordert, kann der Verein die Protokolle vernichten. Das Online-Protokoll wird an einem Tablet-PC oder einem Laptop geführt. Die Führung des Online-Protokolls auf einem Handy ist nicht zulässig, da dies die Nachverfolgbarkeit und Überprüfung des Protokolls während des Spiels erschwert.
10. Zeitmessanlage
Bei allen Spielen der hessischen Jugendrunden ist die offene Zeitnahme, das heißt Spielzeit und 30/20-sek.-Zeit mittels elektronischer Zeitmessanlage, vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei 30/20-sek.-Uhren aufzustellen. Die Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Rundenleiter. Vereine, die diese Regelung in Anspruch nehmen, haben den Gastverein vorab hierüber zu unterrichten. Zusätzlich ist eine offene Toranzeige vorgeschrieben.
11. Spielverlegung
Bei Spielverlegungen ist prinzipiell § 311 WB FT-WABA zu beachten. Spielverlegungen können bis maximal 72 Stunden vor Spielbeginn beantragt werden und setzen eine Genehmigung des Rundenleiters voraus. Mit dem Antrag auf Spielverlegung sollte bereits ein neuer Termin übermittelt werden, welcher von allen Beteiligten bestätigt wurde. Wenn sich die Mannschaften auf keinen Spieltermin einigen können, wird der Spieltermin vom Rundenleiter festgesetzt.
12. Schriftverkehr
Der offizielle Schriftverkehr erfolgt per E-Mail. Dazu sind die Vereine aufgefordert, mindestens zwei E-Mail-Adressen unabhängiger Personen zu nennen, an die offizielle Schreiben gerichtet werden sollen. Der jeweilige Funktionsträger ist verpflichtet, an alle offiziell benannten Adressen eine Kopie zu senden. Bei kurzfristigen Angelegenheiten (z.B. Spielabsagen), die eine Reaktion in weniger als fünf Tagen benötigen, sind die betroffenen Vereine und Funktionsträger zusätzlich telefonisch zu informieren.
13. Datenschutzbestimmungen
Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein / die Startgemeinschaft die Ausschreibung an und erklärt, dass er/sie und die gemeldeten Sportler mit der dazu notwendigen Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in den Spielprotokollen und auf der Ergebnisplattform des DSV erklärt. Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen. Der/die Teilnehmende kann/können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Daten jederzeit ganz oder teilweise widersprechen und ihre Löschung verlangen.
14. Auszeichnungen
Die erstplatzierte Mannschaft jeder Altersklasse trägt den Titel "Hessischer Meister 2024". Die drei erstplatzierten Mannschaften jeder Altersklasse erhalten jeweils 15 Medaillen.
15. sonstige Hinweise
Bei allen Spielen der hessischen Jugendrunden ist durch den Ausrichter eine „Erste Hilfe“ durch geschultes Personal zu garantieren. Beide Mannschaften (egal ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen einen weißen Kappensatz bei den Spielen mitführen. Zudem müssen die Kappensätze in zweifacher Ausfertigung mitgeführt werden, um Spielverzögerungen bei beschädigten Kappen zu vermeiden.
Alle Tabellen und Ergebnisse sind geschützt und Eigentum des Hessischen Schwimm-Verbandes.
Offenbach, 30.12.2023
Manfred Vater Jens Sommerkorn
Fachwart Wasserball Rundenleiter